Schulautonomie: Gesetzespaket soll kostenneutral sein

20. März 2017 - 11:50

Das Schulautonomiepaket der Regierung soll laut der im Begutachtungsentwurf enthaltenen "wirkungsorientierten Folgenabschätzung" kostenneutral sein. Im Zeitraum bis 2021 soll höchstens eine Anschubfinanzierung von knapp zwei Mio. Euro erforderlich sein, die sich über die Laufzeit aber wieder ausgleiche, heißt es darin.

Am Anfang sollen jährlich 100 Pflichtschul-Cluster entstehen
Am Anfang sollen jährlich 100 Pflichtschul-Cluster entstehen

Mehrkosten für den Bund entstehen vor allem durch die von ihm zu entlohnenden neuen Bildungsdirektoren (die derzeitigen amtsführenden Landesschulratspräsidenten werden von den Ländern bezahlt, Anm.) sowie Zusatzplanstellen für Inklusiv- und Sonderpädagogik in den Bildungsdirektionen im Zuge der Neuregelung der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dem stehen Einsparungen durch eine geringere Überschreitung des Stellenplans für Landeslehrer durch letztere Maßnahme sowie durch die Möglichkeit einer späteren Schulpflicht für Frühchen (diese würden ein Jahr länger im Kindergarten bleiben, Anm.) gegenüber.

Komplett kostenneutral soll laut Entwurf die schulautonome Unterrichtsorganisation sowie Personalauswahl und die Umwandlung von Lehr- in Verwaltungspersonal erfolgen. Bei der Einrichtung von Schulclustern sollen sich Mehraufwendungen für die Clusterleitungen sowie das temporäre Weiterbezahlen der bisherigen Direktoren durch Einsparungen aufgrund des Wegfalls von Leitungsfunktionen ebenfalls praktisch ausgleichen.

Apropos Cluster: Im Entwurf wird damit gerechnet, dass im Pflichtschulbereich in den ersten drei Jahren der Reform je 100 Cluster eingerichtet werden. Im vierten Jahr sollen dann 200 dazukommen, im fünften noch einmal 250.

Freiwilliges zehntes Schuljahr

Im Autonomiepaket mitgeregelt sind auch teils "fachfremde" Materien: So sollen wie im Zuge der Flüchtlingsdebatte mehrfach gefordert, nicht mehr schlupflichtige außerordentliche Schüler ein freiwilliges zehntes Schuljahr absolvieren können. Im Entwurf wird mit 500 möglichen Interessenten gerechnet. Die potenziellen Mehrkosten von jährlich 3,3 Mio. Euro dafür sollen 2017 und 2018 aus dem Flüchtlings-Sondertopf bedeckt werden und anschließend über das Ressortbudget.

Neu geregelt wird auch die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (spF). Künftig übernehmen die Bildungsdirektionen die Aufgaben der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (Sonderschulen). Unter anderem soll auf eine verpflichtende Einholung eines sonderpädagogischen Gutachtens verzichtet werden können - in den Bildungsdirektionen soll nach eigenem Ermessen entschieden werden, ob und welche Gutachten nötig sind.

Mit dem neuen Verfahren soll sichergestellt werden, dass nur die gesetzlichen Gründe (aus psychischer oder physischer Behinderung folgendes Unvermögen, dem Unterricht zu folgen) für die Erklärung eines spF herangezogen werden. Vor allem dürfen mangelnde Sprachkenntnisse allein kein Grund mehr für einen sonderpädagogischen Förderbedarf sein. "Diese Kinder und Jugendlichen sind in allgemeinen Schulen und nicht in der allgemeinen Sonderschule zu betreuen", heißt es im Entwurf.

Die Begutachtungsfrist für das Schulautonomiepaket läuft bis 20. April.

(APA/red, Foto: APA/APA (Neubauer))

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