Wie Studienplatzfinanzierung und Studienbeihilfe funktioniert

30. Januar 2017 - 14:40

Bei der Studienplatzfinanzierung wird den Unis grob gesprochen pro Studienplatz eine gewisse Summe zur Verfügung gestellt - das hat zur Folge, dass die Platzzahl für die betroffenen Studien beschränkt wird. An den Fachhochschulen gibt es dieses System bereits seit mehr als 20 Jahren. Durch die Festlegung der Platzzahl kommt es bei stark nachgefragten Studien im Regelfall zu Aufnahmeverfahren.

Pro Platz werden Normkosten definiert
Pro Platz werden Normkosten definiert

Formen der Studienplatzfinanzierung für Universitäten gibt es etwa in der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden, Australien, Schweden, Dänemark oder Finnland. In den meisten Staaten mit Studienplatzfinanzierung wird zunächst festgelegt, wie viele Studienplätze angeboten bzw. vom Staat finanziert werden. Dann werden sogenannte Normkosten pro Platz definiert, wobei die unterschiedlichen Fächergruppen jeweils anders dotiert sind: Ein Studienplatz in den "Buchwissenschaften" kostet weniger als in Studienrichtungen mit teurer Laborausstattung.

Die Zahl der Plätze wird typischerweise durch Vereinbarungen zwischen dem Staat und den Unis festgelegt. Richtlinie ist meist der - schwer prognostizierbare - Bedarf an Absolventen in einem bestimmten Fach. Zuletzt im Gespräch war die Orientierung an der durchschnittlichen Absolventenzahl der vergangenen Jahre plus einem zu verhandelnden Prozentsatz aufgrund möglicher Dropouts.

Platzbeschränkungen an den Unis gibt es derzeit schon in Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Informatik, Biologie und Pharmazie - im Gespräch für eine Ausweitung waren zuletzt etwa Jus und Chemie. Eignungsprüfungen ohne exakte Platzbeschränkung gibt es beim Lehramt, künstlerischen Studien und Sport.

Zusätzliche Forschungsmittel

Zusätzlich zu den Kosten für die Studienplätze erhalten die Unis in Staaten mit Studienplatzfinanzierung dann noch Mittel für die Forschung. Dies geschieht etwa entweder durch Zuteilung von zusätzlichen Forschungsmitteln einfach nach der Zahl der Studienplätze, durch Sonderfinanzierungen oder eine Forcierung der Projektförderung durch die Forschungsfonds. Startzeitpunkt für eine Umstellung der Finanzierung wäre die nächste Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021.

Kompliziert geregelt ist auch die Studienbeihilfe: Anspruchsberechtigt sind sozial bedürftige Studenten mit günstigem Studienerfolg. Die soziale Bedürftigkeit richtet sich dabei nach Einkommen (der Eltern), Familienstand und Familiengröße, der Studienerfolg nach einem (je nach Studienart unterschiedlichen) Ausmaß an absolvierten ECTS-Punkten sowie der Einhaltung einer bestimmten Studienzeit.

Höchstbeihilfe rund 600 Euro

Die Höhe der Beihilfe ist dann von zahlreichen Faktoren abhängig: Die Höchstbeihilfe beträgt derzeit grundsätzlich rund 600 Euro pro Monat und gebührt etwa Vollwaisen, Studenten mit Kindern, Selbsterhaltern, Verheirateten oder Personen, die aufgrund der Entfernung zu ihrem Wohnsitz am Studienort wohnen müssen (für alle anderen 425 Euro). Dazu kommen noch Zuschläge pro Kind. Abgezogen werden Einkünfte des Studenten über der Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro pro Jahr, der zumutbare Unterhalt von Eltern oder Partner sowie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (bei Studenten über 25). Der verbliebene Betrag wird dann um zwölf Prozent erhöht, Studenten über 27 Jahren bekommen noch einmal 30 Euro monatlich extra. Ein 29-jähriger Student mit einem Kind kann so insgesamt bis zu 820 Euro pro Monat erhalten.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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