Verfahren zur Abberufung von Mozarteum-Rektor Mauser wurde eingeleitet

18. Mai 2016 - 19:47

Der Universitätsrat des Mozarteum Salzburg hat am 17. Mai ein Verfahren zur Abberufung von Rektor Siegfried Mauser (61) eingeleitet. Das teilte der Unirat der APA kürzlich in einem Schreiben mit. Mauser war in der Vorwoche vom Amtsgericht München erstinstanzlich wegen sexueller Nötigung verurteilt worden.

Begründet wurde die Einleitung des Abberufungsverfahrens mit dem Unverzüglichkeitsgrundsatz. Dies sei formal notwendig, um sich rechtlich abzusichern, erläuterte der Sprecher des Unirates. Wenn man einen Grund für ein Abberufungsverfahren erkenne, aber nicht sofort handle, könne das beispielsweise in einem Arbeitsgerichtsprozess gegen jemanden ausgelegt werden.

Der Ausgang des Abberufungsverfahrens sei offen, hieß es weiter. Der Universitätsrat habe heute auch den Senat ersucht, eine Stellungnahme bis zum 24. Mai abzugeben. Die Einbeziehung dieses Gremiums ist im Universitätsgesetz zwingend vorgesehen.

Parallel dazu wurde der Vorsitzende des Unirates ermächtigt, mit dem Rektor die Konditionen einer einvernehmlichen Vertragsauflösung beziehungsweise seinen Rücktritt zu verhandeln. In der nächsten Sitzung am 25. Mai werde über die weitere Vorgangsweise in der Causa entschieden, erklärte der Sprecher weiter. Man habe den Rektor zu dieser Sitzung zur persönlichen Anhörung eingeladen.

Mauser, der in dem Strafverfahren seine Unschuld beteuerte, ließ sich Mitte April auf eigenen Wunsch beurlauben. Das Amtsgericht München hatte ihn am vergangenen Freitag wegen sexueller Nötigung einer Professorin schuldig gesprochen und eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Anklage soll er in seiner Amtszeit als Leiter der Musikhochschule München zwei Frauen, eine Professorin und eine Musikerin, 2009 bzw. 2012 massiv bedrängt haben. Im Fall der Musikerin wurde Mauser freigesprochen.

(APA/red)

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