Mozarteum-Rektor Mauser bleibt nach Verurteilung weiterhin beurlaubt

17. Mai 2016 - 15:39

Der Rektor des Mozarteum Salzburg, Siegfried Mauser, der am 13. Mai vom Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung einer Professorin nicht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden ist, bleibt bis auf weiteres beurlaubt. Das sagte ein Sprecher des Universitätsrates der Universität Mozarteum auf Anfrage der APA.

Der Unirat werde sich demnächst zusammensetzen, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen, hieß es. Ein Termin müsse erst festgelegt werden. Mauser hatte in dem Strafverfahren stets seine Unschuld beteuert. Laut Anklage soll er in seiner Amtszeit als Leiter der Musikhochschule München zwei Frauen, eine Professorin und eine Musikerin, 2009 bzw. 2012 massiv bedrängt haben.

Geldstrafe von 25.000 Euro

In einem der zwei angeklagten Fälle erhielt Mauser einen Freispruch. "Der Angeklagte wurde bezüglich der Professorin verurteilt und im Fall der anderen Frau freigesprochen", erklärte am 17. Mai eine Sprecherin des Amtsgerichtes München auf Anfrage der APA. Der 61-Jährige muss dem Urteil zufolge auch eine Geldstrafe von 25.000 Euro zahlen.

Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft zufolge soll Mauser die Musikerin während einer Konzertprobe geküsst und begrapscht haben, obwohl sie das nicht wollte. Das Gericht begründete den Freispruch in diesem Fall damit, dass die Frau nichts gegen den Übergriff unternommen habe.

Tatbestand der sexuellen Nötigung

Bezüglich der Professorin der Musikhochschule kam der Schöffensenat zu der Ansicht, dass sie der Angeklagte während eines Dienstgespräches geküsst und sie dazu genötigt habe, ihn an der Hose im Genitalbereich zu berühren, obwohl die Frau ihren Widerwillen deutlich gemacht habe. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung sei hier erfüllt.

Die Verteidiger des Rektors, Alexander Stevens und Stephan Lucas, vermuteten eine Intrige hinter den Anschuldigungen und plädierten auf Freispruch. Sie kündigten nach der Verhandlung am Freitag an, das Urteil anzufechten.

(APA/red)

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