Doktorat: Wissenschaftsminister will Kooperationen zwischen Unis und anderen Hochschulen forcieren

3. Februar 2016 - 8:36
Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will bei der Doktoratsausbildung Kooperationen zwischen Universitäten und anderen Hochschulen forcieren. Grundsätzlich habe eine Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz festgelegt, dass die Promotion als universitäres Recht bestehen bleiben solle, so Mitterlehner. Allerdings sollten kooperative Doktoratsprogramme verstärkt eingesetzt werden.
 

Derzeit würden diese Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und Fachhochschulen (FH) "nicht ausreichend genutzt", hieß es in einer Aussendung. Neue Förderansätze "können hier unterstützend wirken". Derzeit erarbeite man im Ministerium ein Modell für "institutionalisierte Kooperationen in der Doktoratsausbildung", in dem etwa gemeinsame Curricula entwickelt werden können. "Denkbar" ist für das Wissenschaftsministerium die von der Universitätenkonferenz (uniko) geforderte Ausweitung der Zulassungsbeschränkungen auf "normale" Doktoratsstudien - eine Angleichung an die Regelungen bei PhD-Studien sei eine "Option", hieß es auf APA-Anfrage.

FHK: "Kein Alleinstellungsmerkmal mehr"

Die Fachhochschulkonferenz (FHK) erneuerte ihre Forderung nach der Möglichkeit zur Akkreditierung eigener Doktoratsprogramme an FH. "Das Doktorat als universitäres Privileg ist nicht mehr zeitgemäß", hieß es in einer Aussendung. Außerdem würden mittlerweile sowohl das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), die Donauuniversität Krems als auch die Privatuniversitäten bereits Doktoratsstudien anbieten - dies sei also "schon längst kein Alleinstellungsmerkmal der öffentlichen Universitäten mehr".

"Man muss den Fachhochschulen künftig zumindest die Chance geben, Doktoratsprogramme zur Akkreditierung einzureichen", forderte die FHK. "So kann gewährleistet werden, dass tatsächlich eine wertfreie Beurteilung durch neutrale Experten darüber erfolgt, ob Fachhochschulen in der Lage sind, entsprechend hochqualitative Doktoratsprogramme zu etablieren". Dann stelle sich jedoch auch die Frage, "warum die Doktoratsstudien der Universitäten im Sinne der Qualitätssicherung nicht ebenso ein externes Verfahren obligatorisch durchlaufen müssen".

(APA/red, Bild APA/Fohringer)

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