Uni Wien: Neues Studienrecht - Anmeldungen und Prüfungssperren

23. September 2015 - 16:59

Die Universität Wien regelt mit Beginn des neuen Studienjahrs den studienrechtlichen Teil ihrer Satzung neu. Unter anderem werden Studenten, die grundlos ohne Abmeldung nicht zur Prüfung kommen, automatisch für den nächsten Termin gesperrt. Wer ohne Angabe eines wichtigen Grunds nicht zur ersten Einheit einer Lehrveranstaltung erscheint, wird abgemeldet.

Größtenteils werden mit den Satzungs-Änderungen Bereiche neu gefasst, die bisher je nach Studienprogramm unterschiedlich oder gar nicht explizit geregelt waren, heißt es in einem Infoblatt für die Studenten. So bestimmt künftig etwa der jeweilige Studienprogrammleiter das Anmeldeverfahren zu Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen. Er entscheidet auch nach Überprüfung der curricularen Voraussetzungen über eine Teilnahme - ohne ordnungsgemäße Anmeldung darf der Prüfer die Studenten nicht prüfen bzw. der Lehrveranstaltungs-Leiter sie nicht aufnehmen.

Beurteilung auch bei Abbruch

Weitere Neuerung: Wer sich von einer Lehrveranstaltung nicht zeitgerecht abgemeldet hat und keinen wichtigen Grund für den Abbruch glaubhaft macht, wird auch beurteilt. Außerdem wird eine wissenschaftliche Arbeit negativ beurteilt, wenn nach der Einreichung bei der Beurteilung aufgedeckt wird, dass sie"den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis in schwerwiegender Weise widerspricht".

Daneben gibt es aber auch einige Erleichterungen für die Studenten: So müssen sie etwa nur mehr zum Zeitpunkt der Ablegung einer Prüfung über eine Lehrveranstaltung inskribiert sein (und nicht mehr auch zusätzlich noch im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung). Außerdem können Anträge auf Beurlaubung sowie auf Erlass der Studiengebühren jeweils bis Ende der Inskriptions-Nachfrist (und damit länger als bisher) gestellt werden.

(APA/red, Bild APA/Schlager)
 

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