Rechtsweg für FH-Studenten: ÖH will Gesetzesnovelle

24. August 2015 - 8:32

Geht es nach den Vorstellungen der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), sollten an Fachhochschulen zukünftig statt privatrechtlicher Regelungen öffentlich-rechtliche gelten. Bisher bleibe FH-Studenten nur der teure und risikoreiche Weg einer Klage beim zuständigen Zivilgericht. Das wirke abschreckend, wie die stellvertretende ÖH-Bundesvorsitzende Meryl Haas (GRAS) erklärte.


Haas sieht "studienrechtliche Schlechterstellung"

Studenten an öffentlichen Universitäten gehen mit "ihrer" Hochschule eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung ein. Das bedeutet, dass bei Rechtsstreitigkeiten, etwa rund um Prüfungen, beim Ausschluss vom Studium oder über die Zu- oder Aberkennung akademischer Grade ein hoheitlicher Bescheid ergeht. Dagegen können sie selbst Beschwerde einlegen oder in weiterer Folge ein verwaltungsrechtliches Verfahren anstrengen. FH-Studenten gehen einen Ausbildungsvertrag mit der Fachhochschule ein. Das hat zur Folge, dass etwaige Streitigkeiten bis auf wenige Ausnahmen privatrechtlich beigelegt werden müssen.

Angst vor hohen Prozesskosten

Hier handle es sich laut Haas und der ÖH-Referentin für Fachhochschulfragen, Katharina Scheinast, um eine "studienrechtliche Schlechterstellung" gegenüber Unistudenten, da das finanzielle Risiko auf dem privatrechtlichen Weg weit höher sei. Man habe nur reale Chancen, wenn man von einem Anwalt vertreten wird, und das könne schnell hohe Kosten verursachen. Die Angst, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, mache es "extrem abschreckend, seine Rechte einzuklagen", erklärte Haas bei einer Pressekonferenz in Wien.

Zur aktuellen Gesetzeslage und Möglichkeiten einer Überführung des Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) in den Geltungsbereich des Öffentlichen Rechts hat die ÖH daher den Verfassungsrechtler Walter Berka von der Universität Salzburg mit einem Gutachten beauftragt. Der Experte kommt darin zum Schluss, dass die derzeit geltende Ausgestaltung aus verfassungsrechtlicher Sicht in Ordnung sei. Es spreche allerdings auch nichts gegen eine Umstellung, für die es sogar "gute Gründe" gäbe, so Berka.

ÖH fordert Gesetzesnovelle

Der Jurist führte auch an, dass die Volksanwaltschaft bereits 2013 in ihrem Bericht an den Nationalrat von einer "nicht nachvollziehbare(n) Schlechterstellung bei der Rechtsdurchsetzung" für FH-Studenten gesprochen hat. Rechtsschutz für die Studenten sei klarerweise auch in einem zivilrechtlichen Verfahren gewährleistet, problematisch aus Studenten-Sicht seien aber die drohenden hohen Kosten oder die Verfahrensdauer, heißt es auch im Bericht der Volksanwaltschaft.

Aus Berkas Sicht hielte sich "der legistische Aufwand bei einer Reform in Grenzen", wenn man sich auf die Überführung der "wesentlichen Entscheidungen" beschränke. Die Bundesvertretung der ÖH tritt, auch angesichts des Gutachtens, für eine umfassende Novelle des FHStG ein. Um die Organe der Fachhochschulen mit Hoheitsrechten zu beleihen, seien ihrer Ansicht nach nur minimale strukturelle Änderungen notwendig. Man wolle die Fachhochschulen auch keinesfalls verstaatlichen, hieß es seitens der ÖH. Haas möchte in der Sache mit der Regierung in Gespräche eintreten, wie sie erklärte.

(APA/Red, Bild APA/PFarrhofer)
 

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.