Ganztagsschule: AHS-Hausübungen sollen in Schule absolviert werden

21. Juli 2015 - 10:03

An ganztägig geführten AHS-Unterstufen sollen künftig die Aufgaben in der individuellen Lernzeit am Nachmittag absolviert werden. Das sieht eine Verordnung von Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) vor. Lehrervertreter glauben allerdings nicht, dass sich dadurch in der Praxis etwas ändert: "Das ist für die Tribüne", so der Chef der AHS-Lehrergewerkschaft, Eckehard Quin, zur APA.

Die ab dem kommenden Schuljahr geltende Verordnung sieht unter anderem die Neugestaltung der Betreuungspläne für ganztägige Schulen vor. Zu den Hausübungen heißt es etwa: "An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden (meist vier pro Woche, Anm.) erledigt werden können."

Lernzeit wird schulautonom festgelegt

Ebenfalls geregelt wird das Ausmaß der Lernzeit: Dabei wird zwischen "gegenstandsbezogener" und "individueller" Lernzeit unterschieden. Erstere wird von Lehrern gehalten (grundsätzlich drei Stunden pro Woche) und dient der "Sicherung und Festigung des Unterrichtsertrags", etwa durch Üben. In der individuellen Lernzeit (vier Stunden pro Woche) sollen Hausübungen erledigt und etwa für Prüfungen gelernt werden. Das Ausmaß der Lernzeiten kann schulautonom geändert werden: Möglich sind auch nur eine Stunde gegenstandsbezogene Lernzeit pro Woche (bei dann acht Stunden individueller), zwei Stunden (bei sechs Stunden individueller), vier Stunden (bei zwei Stunden individueller Lernzeit) oder in Sonderfällen fünf Stunden (ohne individuelle Lernzeit).

Hier setzt auch die Kritik der Lehrer an: Werden etwa zwei Stunden individuelle Lernzeit pro Woche festgelegt, müssten in diese 100 Minuten "nach Möglichkeit" sämtliche Hausübungen aus allen Fächern gepackt - und nebenbei noch für Prüfungen gelernt werden. In ihrer Stellungnahme zur Verordnung sehen die Gewerkschafter darin de facto ein "Hausübungsverbot".

Selbst bei vier Stunden individueller Lernzeit sei die Vorgabe in der Praxis kaum umsetzbar, so Quin. "Wobei ich die Intention durchaus verstehe: Wenn ein Kind an eine ganztägigen Schule ist, soll es nachher nichts mehr tun müssen."

In der Praxis "völliger Nonsens"

Nur in der Praxis sei das "völliger Nonsens", meinte Quin: "Im Schnitt besuchen ein paar Kinder einer Klasse eine ganztägige Schulform, meist in der nichtverschränkten Form und auch nicht an jedem Tag der Woche. Wenn jetzt vier Kinder einer Klasse in der Nachmittagsbetreuung sind und der Rest nicht, muss sich die Hausübung jetzt an diesen vier Kindern orientieren." Das werde vor allem zu Protesten beim Rest führen, wenn diese vier zu den leistungsstarken oder -schwachen Schülern zählen.

"Man kann das in der Praxis nicht leben - völlig unabhängig, wie man jetzt dazu steht", meinte Quin. "Das ist vielleicht in der verschränkten Form der Ganztagsschule (wird von allen Kindern einer Klasse besucht, Anm.) realistisch umsetzbar, und dort wäre das auch OK." Allerdings würden sicher 90 Prozent der Kinder, die eine ganztägige Schulform besuchen, eben nicht die verschränkte Variante besuchen, sondern die Nachmittagsbetreuung. "Dort ist das nicht umsetzbar, deshalb wird sich in der Praxis nicht viel ändern." Das sei auch der Grund, warum in der Verordnung so oft die Wörter "nach Möglichkeit" und "soll" vorkommen - im Endeffekt werde vieles daher eben nicht möglich sein.

(APA/red, Bild APA)

 
 

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.