Altes Dienstrecht für JunglehrerInnen ohne Abschluss

8. Juli 2015 - 16:52
Aufgrund Lehrermangels unterrichten schon seit längerem kurz vor dem Abschluss stehende Studenten der Pädagogischen Hochschulen (PH) mit Sondervertrag an den Pflichtschulen. Diese könnten nun um die ab heuer mögliche Option ins neue Dienstrecht umfallen, berichten die "Vorarlberger Nachrichten". Im Bildungsministerium versucht man eine Lösung zu finden, hieß es auf APA-Anfrage.

Das Problem bestehe vor allem in den von einem Lehrermangel betroffenen Bundesländern Wien und Vorarlberg, so der Vorsitzende der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft, Paul Kimberger, gegenüber der APA. In den anderen Bundesländern gebe es dagegen nur Einzelfälle. Er schließt nicht aus, dass deshalb Stellen unbesetzt bleiben.

Bleiben auf altem Dienstrecht sitzen

Das neue Dienstrecht, das aufgrund der höheren Anfangsgehälter primär für Pflichtschullehrer attraktiv ist, gilt eigentlich erst ab 2019/20. Bis dahin haben neu eintretende Junglehrer aber die Möglichkeit, (unwiderruflich) zwischen altem und neuem Dienstrecht zu wählen. Das gilt aber nicht für die eigentlich noch nicht als Lehrer geltenden PH-Studenten - sie können einerseits jetzt nicht das neue Recht wählen (weil sie noch keine "vollen" Lehrer sind) und andererseits nicht nach Abschluss ihres Studium ins neue wechseln (weil sie dann nicht mehr neu in den Schuldienst eintreten). Ihnen bleibt nur das alte Dienstrecht.

"Das ist eine Frechheit", so Kimberger. Während der Dienstrechts-Verhandlungen habe es die fixe Zusage gegeben, dass alle Pädagogen optieren dürfen. Dementsprechend habe man auch über diese Möglichkeit informiert. Im Bildungsministerium habe man allerdings vor kurzem die Rechtsmeinung geändert. "Ich halte das für verantwortungslos, das gehört schleunigst geändert."

Möglicherweise erst fertigstudieren

Kritik übt auch die Vorarlberger Schullandesrätin Bernadette Mennel (ÖVP) in den "VN": "Dass noch nicht fertig ausgebildete Lehrer einen Sondervertrag mit geringerer Entlohnung erhalten, geht in Ordnung. Aber man kann diese jungen Menschen doch nicht vom attraktiveren neuen Dienstrecht ausschließen. Und das für immer!"

Im ungünstigsten Fall führe die derzeitige Vorgehensweise zu einem Mangel an Pädagogen, so Kimberger. Die PH-Studenten würden sich dann nämlich überlegen, ob sie nicht zuerst fertigstudieren und erst dann an die Schulen kommen. Dann könnten sie nämlich das neue Dienstrecht wählen.

Bildungsministerium: Um Lösung bemüht

Im Bildungsministerium weist man darauf hin, dass die Anstellung von Lehrern grundsätzlich erst nach Abschluss der Ausbildung erfolgen soll - unabhängig vom Dienstrecht. Man sei aber bereits in Gesprächen mit dem Bundeskanzleramt, um generelle Genehmigungen für den Abschluss von Sonderverträgen zu bekommen, hieß es auf APA-Anfrage.

Das derzeit geltende Dienstrecht enthält die Möglichkeit, ungeprüfte Lehrkräfte in einer niedrigeren Entlohnungsstufe anzustellen. Daneben gibt es bei akutem Lehrermangel generell die Möglichkeit, auch bei Nichterfüllung der Anstellungsvoraussetzungen einen Sondervertrag abzuschließen. Das neue Dienstrecht biete hingegen für die nach den "alten" Ausbildungsvorschriften Studierenden keine Möglichkeit der Anstellung außerhalb eines Sondervertrages.

Sollte ein Land für das neue Dienstrecht einen Sondervertrag abschließen wollen, müsste es ans Bildungsministerium herantreten, das wiederum die Zustimmung des Bundeskanzleramts dafür einholen muss. Unabhängig davon sei man aber bereits im Gespräch mit dem Kanzleramt, "generelle Genehmigungen für bestimmte Personengruppen" zu erhalten.

(APA/red)

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