Gendergerechte Sprache an einigen Fachhochschulen Beurteilungskriterium

1. Juni 2015 - 11:39

An manchen Fachhochschulen (FH) ist die Verwendung von geschlechtergerechten Formulierungen wie etwa dem Binnen-I Voraussetzung für eine positive Note. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hervor. An den Unis werde gendergerechte Sprache nicht als Beurteilungskriterium für schriftliche Arbeiten herangezogen.

An der FH des bfi Wien führt die Missachtung der Vorgabe zur Verwendung einer genderneutralen Sprache etwa dazu, dass eine schriftliche Arbeit nicht beurteilt bzw. zurückgewiesen wird. Der Verfasser wird zunächst aufgefordert, seinen Text gendergerecht zu formulieren. Tut er dies nicht, erfolgt eine weitere Aufforderung - anschließend ist keine Verbesserung mehr möglich.

An der FH Campus 02 wird das Binnen-I nur in der Studienrichtung Informationstechnologie und Wirtschaftsinformatik verwendet. Gendergerechte Texte sind dort Teil des Beurteilungskriteriums "Stil und geschlechterneutrale Formulierung", das fünf Prozent der Gesamtbeurteilung ausmacht. Problem für Verweigerer: Erreicht man in diesem Einzelkriterium weniger als 30 Prozent, ist die Arbeit automatisch negativ.

Milde Konsequenzen

Etwas weniger Folgen hat die nicht-gendergerechte Formulierung an der FH Gesundheit in Tirol: Konsequenz ist ein Punktabzug bei den Formalkriterien um maximal ein Drittel. Als Gesamtauswirkung droht ein Punkteverlust von höchstens sieben Prozent. An den FH-Studiengängen der Wiener Wirtschaft ist die geschlechtsneutrale Formulierung bei Bachelor- und Masterarbeiten Teil der Bewertungskategorie "Stil und Sprache", die insgesamt vier von 100 Punkten ausmacht. Ähnlich bei den Ferdinand Porsche FernFH-Studiengängen: Gendersensible Sprache wird dort bei der Beurteilung im Ausmaß von zwei bis drei Punkten von insgesamt 100 in der Kategorie Sprache mitberücksichtigt.

An anderen FH gibt es in einzelnen Studiengängen genderspezifische Beurteilungskriterien bzw. bleibt es dem Lehrpersonal überlassen, diese für seine Benotung festzulegen.

(APA/red, Bild APA)

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