Die Ombudsstelle für Studierende wird aufgewertet. Sie kann künftig auch von sich aus und nicht nur auf Antrag tätig werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat nun einstimmig gefasst.
Ferner im Gesetzespaket enthalten ist eine Regelung, dass positiv beurteilte Abschluss-Arbeiten an Privatuniversitäten und an der Donau-Uni-Krems künftig wie jene an normalen Unis veröffentlicht werden müssen. Dissertationen sind überdies durch Übergabe an die Nationalbibliothek zu veröffentlichen.
(APA/red)