Frist für ÖH-Wahlberechtigung bis 31. März 2015

25. März 2015 - 9:18
Studenten, die an den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom 19. bis 21. Mai teilnehmen wollen, müssen bis 31. März inskribiert und ihren ÖH-Beitrag (derzeit 18,70 Euro, Anm.) überwiesen haben. Darauf weist die ÖH in einer Aussendung hin. Dieser Stichtag für die Wahlberechtigung liegt sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.

Der ÖH-Beitrag wird von der jeweiligen Hochschule vorgeschrieben und ist in den Studiengebühren, falls solche zu entrichten sind, enthalten. "Studierende sollten außerdem den Bankweg mit einberechnen. Der Beitrag muss bis zum 31. März eingelangt sein, das heißt eine Überweisung bis zum Ende der Woche ist die sicherste Lösung", heißt es weiter.

Studienvertreter nur vor Ort wählbar

Von 1. April bis zum 12. Mai können dann für die erstmals bei ÖH-Urnengängen mögliche Briefwahl Wahlkarten beantragt werden - allerdings nur für die Wahlen zu den Hochschulvertretungen und für die Bundesvertretung. Studienvertreter können dagegen nur vor Ort gewählt werden.

Die Wahlkarten können schriftlich (mittels eingeschriebenem Brief), persönlich bei der Wahlkommission oder elektronisch durch Ausfüllen und Abschicken eines "E-Formulars" (http://wahl2015.oeh.ac.at/?page_id=39) beantragt werden. Für die ÖH-Briefwahl gelten übrigens höhere Sicherheitsstandards als etwa für Nationalratswahlen: Wer schriftlich oder elektronisch beantragt, erhält noch ein Mail mit einem Bestätigungs- oder Ablehnungslink. Erst mit Klicken der Bestätigung gilt die Karte dann als wirksam beantragt - ausgenommen sind lediglich Anträge, bei denen durch Verwendung der Bürgerkarte die Identität nachgewiesen wurde.

(APA/Red)

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