"Minister-Reserve" des Uni-Grundbudgets soll Ärzte-Gehälter abdecken

3. März 2015 - 15:23

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will die Mehrkosten für die Umsetzung des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes an den Uni-Kliniken aus der "Minister-Reserve" des Uni-Grundbudgets abdecken. Diesen Vorschlag hat er bei der Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) den Rektoren unterbreitet, teilte das Ressort auf Anfrage der APA mit.

Für die Universitäten wurde das für 2016 bis 2018 zur Verfügung stehende Budget bereits im vergangenen Jahr fixiert - zu einem Zeitpunkt, als die Auswirkungen der neuen Spitalsärzte-Arbeitszeiten noch nicht klar waren. Die Unis fürchten daher, dass die durch die neue Regelung entstehenden Mehrkosten zu ihren Lasten gehen und das zugesagte Plus für diesen Zeitraum von 615 Mio. Euro schmälern.

Reserve für Sonderprojekte

Mitterlehner hatte deshalb schon "Unsicherheiten" in der Frage des Uni-Budgets eingeräumt, aber dafür plädiert, erst den Abschluss aller Verhandlungen abzuwarten. Nun plant der Ressortchef, die Mehrkosten aus der sogenannten "§12 Abs. 5-Reserve" des Universitätsgesetzes abzudecken. Diese Regelung gibt dem Wissenschaftsminister die Möglichkeit, bis zu zwei Prozent des Grundbudgets der Unis "für besondere Finanzierungserfordernisse" einzubehalten. In der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 waren das laut Ministerium 125 Mio. Euro.

"Mit dieser Vorgangsweise, die auch in den vergangenen Leistungsvereinbarungs-Perioden regelmäßig angewendet wurde, nutzen wir Mittel, die dezidiert für Sonderprojekte zur Verfügung stehen. Das eröffnet die Möglichkeit, die Verhandlungsmasse für die Leistungsvereinbarungen für die einzelnen Unis im engeren Sinn nicht zu schmälern", so Mitterlehner in einem Statement.

Die uniko ging in einer Aussendung nicht auf den neuen Vorschlag des Ministers ein, und betonte erneut ihre ablehnende Haltung, die Gehälter für Ärzte aus den zusätzlichen 615 Mio. Euro zu finanzieren. Gleichzeitig forderten die Rektoren, dass künftig die von den Uni-Ärzten geleistete Krankenversorgung aus dem sogenannten klinischen Mehraufwand für die drei Universitätskliniken Wien, Graz und Innsbruck finanziert wird.

(APA/red)

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