Uni-Budget: Rektoren mit großen Sorgen

23. Februar 2015 - 9:12

 "Mit großer Sorge" verfolgt der Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), Heinrich Schmidinger, die Diskussion um Arbeitszeit bzw. Gehälter der Spitalsärzte. Die den Uni-Kliniken dadurch entstehenden Kosten sollen aus den Zusatzmitteln in Höhe von 615 Mio. Euro finanziert werden, die die Unis 2016 bis 2018 vom Bund erhalten. Schmidinger stellt daher ein "Reduktionsprogramm" in den Raum.

Sollten die Medizin-Unis die höheren Ärztekosten finanzieren müssen, bleibt ihnen selbst bzw. den anderen Unis weniger aus den Zusatzmitteln übrig. "Wenn von den zugesagten 615 Millionen ein möglicherweise dreistelliger Millionenbetrag wegkommen sollte, können den 21 öffentlichen Universitäten nicht einmal die üblichen Kostensteigerungen abgegolten werden", befürchtete Schmidinger in einer Aussendung. "Die Folge könnte nur sein, dass die Universitäten von 2016 bis 2018 ein Reduktionsprogramm fahren müssen."

615 Mio. Euro ohnehin nur "Minimalforderung"

Die zusätzlichen 615 Mio. Euro seien ohnehin nur die im Einklang mit dem Wissenschaftsministerium erhobene "Minimalforderung" der uniko gewesen, so Schmidinger. Damit könne gerade einmal die Fortsetzung des laufenden Uni-Betriebs sichergestellt werden. Die eigentliche Forderung der Rektoren nach zusätzlichen 1,6 Mrd. Euro habe man ohnehin "aufgrund der dramatischen Budgetsituation des Bundes und der mittlerweile erfolgten Verschiebung der Studienplatzfinanzierung auf 2019 markant reduziert".

Angesichts dessen hält Schmidinger die von den Unis erwartete Effizienzsteigerung, also eine uni-interne Umschichtung von Geldmitteln, für "unrealistisch": "Ich weiß bei bestem Willen nicht, wie dies gehen soll - auf der einen Seite zu reduzieren, um ausgeglichen bilanzieren zu können, auf der anderen Seite die Effizienz zu steigern, wo man gleichzeitig gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen hat, die wiederum zu finanzieren sind."

"Sache des Gesundheitsressorts"

"Nicht nachvollziehbar" ist für Schmidinger auch, warum das primär für Forschung Lehre gewidmete Uni-Budget für Zwecke der Patientenversorgung herangezogen werden soll. "Dies wäre naturgemäß Sache des Gesundheitsressorts."

Hintergrund der Diskussion: Seit 1. Jänner 2015 ist das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte in Kraft, das unter anderem eine Reduktion der Wochenarbeitszeit von 60 auf 48 Stunden beinhaltet. Diese Regelung betrifft vor allem gut bezahlte Nachtdienste und Überstunden - deshalb fordern Ärztevertreter einen finanziellen Ausgleich bzw. mehr Personal. Die Medizin-Unis sind wiederum Arbeitgeber "ihrer" Ärzte. Da der Wegfall von Nachtdiensten und Überstunden ausgeglichen werden soll (in denen im Regelfall weder geforscht bzw. gelehrt wird, Anm.), sollen nach Ansicht der uniko die für die Patientenversorgung zuständigen Stellen die Mehrkosten tragen.

(APA/red, Bild APA)

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