Krankenpflege: Gehobene Ausbildung nur noch auf Uni- und FH-Ebene

17. November 2014 - 10:16

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) hat den Landesgesundheitsreferenten am 14. November ihre Reformvorschläge für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorgelegt. Die Eckpunkte: Die bisherige Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz aufgewertet, der gehobene Dienst nur noch auf Fachhochschul- bzw. Uni-Ebene ausgebildet.

Gesundheits- und Krankenpfleger sollen künftig ein generalistisches Bachelorstudium (Bachelor of Science in Nursing - BScN) absolvieren, die Sekundarausbildungen laufen aus. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen pflegerische Kernkompetenzen sowie solche bei Notfällen sowie bei medizinischer Diagnostik und Therapie (inklusive Verabreichung von Injektionen, Blutabnahme, Verabreichen von Blutkonserven, Setzen von Kathetern und Magensonden und Durchführung diagnostischer Programme wie EKG und Lungenfunktionstest).

Additivausbildungen für Spezialisierungen

In einem zweiten Schritt (bis Ende 2015) sollen Additivausbildungen für Spezialisierungen geschaffen werden, etwa für die Intensivpflege oder die chirurgische Assistenz. Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Rettungsorganisationen soll sich der Situation der Notfallversorgung widmen, und auch die Berufsbezeichnung des gehobenen Dienstes könnte sich dann ändern.

Für die Grundpflege soll künftig statt der Pflegehilfe die Pflegeassistenz (PA) zuständig sein, befreit von hauswirtschaftlichen und administrativen Tätigkeiten. Die Ausbildungsdauer bleibt bei einem Jahr, die Ausbildung erfolgt in Schulen für Pflegeassistenz, Medizinische-Assistenzberufe-(MAB)-Schulen und berufsbildenden mittleren Schulen.

Neben pflegerischen Maßnahmen bzw. der Grundpflege über die gesamte Lebensspanne dürfen Pflegeassistenten bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen mithelfen sowie Darmeinläufe vornehmen, standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Streifenschnelltests durchführen.

Zusatzmodule für die Weiterqualifikation

Für die Weiterqualifikation soll es Zusatzmodule geben (Dauer: zwei bis vier Monate). Wer zwei davon absolviert und eine Fachbereichsarbeit schreibt, kann Pflegefachassistent/in werden (PFA), was den Weg zur Berufsreifeprüfung öffnet und Durchlässigkeit in das tertiäre Bildungssystem bringt.

Auf der Ebene darunter arbeiten Unterstützungskräfte (Stations- oder Serviceassistenz), die Hol- und Bringdienste sowie administrative, logistische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. Dies gilt nicht als Gesundheitsberuf.

(APA/red)

 

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