EuGH stärkt Anspruch auf Studentenvisum für junge Ausländer

10. September 2014 - 14:06

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem in Luxemburg verkündeten Urteil den Anspruch junger Ausländer auf Erteilung eines Studentenvisums gestärkt. Über die geltenden EU-Regelungen hinausgehende Zulassungsbedingungen dürfen von deutschen Behörden nicht eingeführt werden.

Der Gerichtshof verwies in seiner Begründung darauf, dass die Richtlinie ausländische Studenten darin bestärken will, in der EU zu studieren. Damit solle erreicht werden, "dass Europa im Bereich von Studium und beruflicher Bildung weltweit Maßstäbe setzt". Ein Mitgliedstaat dürfe keine zusätzlichen Zulassungsbedingungen einführen, so das Gericht.

Keine Bedrohung für öffentliche Sicherheit

Im nun entschieden Fall hatte ein junger Tunesier in Deutschland studieren wollen und war auf seine Bewerbungen hin mehrmals zum Mathematikstudium an der Technischen Universität Dortmund zugelassen worden. Gleichwohl lehnten die deutschen Behörden all seine Anträge auf Erteilung eines Studentenvisums wegen "Zweifeln" an seiner Motivation ab.

Diese Einschätzung stand den Behörden laut EuGH aber nicht zu. Der junge Mann habe die Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie für Erteilung eines Studentenvisums erfüllt. Zudem hätten die Behörden nie geltend gemacht, dass der Mann womöglich eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit sei. Dem Kläger hätte deshalb ein Studentenvisum erteilt werden müssen.

(APA/red)
 

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