Ärzte-Ausbildung: Stellungnahmen in Begutachtung positiv

25. August 2014 - 16:49

Für das neue Modell der Ärzte-Ausbildung ist am 22. August die Begutachtungsfrist ausgelaufen. Die Stellungnahmen fallen im Grundsatz positiv aus, vor allem von den Krankenanstaltenträgern kommt aber Detailkritik. Strikt gegen die vorgesehene Verlängerung der Ausbildung ist die niederösterreichische Ärztekammer.

Schwerpunkt der Neuregelung - sie soll per 1. Jänner 2015 in Kraft treten - ist eine neunmonatige Basisausbildung, danach entscheiden sich die Jung-Mediziner für eine Ausbildung zum Facharzt oder Allgemeinmediziner - inklusive Lehrpraxis. Strikt dagegen sind hier die Ärzte in Niederösterreich. Der Entwurf widerspreche dem Grundsatz "Qualität vor Quantität", eine sachliche Notwendigkeit für die längere Ausbildung sei nicht erkennbar, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme.

Die Spitalsbetreiber in Vorarlberg, Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg verlangen unter anderem einen einheitlichen Rahmen für Organisation und Finanzierung der Lehrpraxis. Sie kritisieren auch ihren stufenweisen Ausbau und wollen geringere Hürden für die Anerkennung als Allgemeinmediziner-Ausbildungsstätten. Außerdem müssten bis Herbst alle Details zur neuen Ausbildung geregelt sein, andernfalls bekämen die Krankenanstaltenträger Probleme mit der Einführung per 1. Jänner 2015. Gewünscht wird zudem die Möglichkeit eines abteilungsübergreifenden Einsatzes der Turnusärzte.

Keine Schmälerung der Kompetenz

Bei der Gewerkschaft (Bundesvertretung Gesundheits- und Sozialberufe) fordert man die Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Finanzierung der Lehrpraxen und den Schutz der derzeitigen Kernarbeitszeitregelung für Turnusärzte. Keinesfalls dürfe die umfassende Kompetenz der Ärzte geschmälert werden. Die Arbeiterkammer wünscht sich ebenso wie die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) eine Anpassung der Ausbildung an das jüngst beschlossene Konzept zur Primärversorgung.

Das Verteidigungsministerium hätte gerne die militärischen Krankenanstalten als Ausbildungsstätten im Gesetz verankert. Der Gesundheits- und Krankenpflegeverband stößt sich daran, dass Ärzte in Ausbildung im Erlernen und in der Durchführung ärztlicher Tätigkeiten durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege geschult werden müssten. Eine derartige Verlagerung der Verantwortung für die ärztliche Ausbildung werde abgelehnt.

(APA/red)

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.