Uni Wien: Rektor Engl zum Entscheid des Verfassungsgerichtshofes

30. Juli 2013 - 10:40

Die Universität Wien hatte 2012 als eine von acht österreichischen Universitäten entschieden, autonom Studienbeiträge einzuheben. Diese Entscheidung war notwendig, um einerseits die entstandene Finanzierungslücke zumindest für das Wintersemester 2012/13 zu schließen, andererseits, um rechtliche Klarheit zu erlangen. Rektor Engl begrüßt, dass durch den heute kommunizierten Entscheid des Verfassungsgerichthofes (VfGH) diese Klarheit geschaffen wurde und betont die Wichtigkeit des vollen Ersatzes der nun zurückzuzahlenden Studienbeiträge durch den Bund, wie von Bundesminister Töchterle bereits zugesagt.

"Der heutige Entscheid des Verfassungsgerichtshofes bringt die notwendige rechtliche Klärung in der für die Universität wichtigen Frage der Finanzierung", so der Rektor der Universität Wien in einer ersten Stellungnahme. "Darum ging es der Universität Wien immer. Ich begrüße zwar nicht den Inhalt der Entscheidung, wohl aber, dass rechtliche Klarheit geschaffen wurde." Nach der kürzlich vom Nationalrat beschlossenen Neuregelung der Studienbeiträge ab dem Sommersemester 2013, die von der VfGH-Entscheidung nicht betroffen ist, nimmt die Universität Wien pro Studienjahr nach wie vor jährlich rund zwölf Millionen Euro an Studienbeiträgen ein, hauptsächlich von „Langzeitstudierenden“ und Studierenden aus bestimmten Nicht-EU-Ländern. Damit wird die bis 2011 bestehende Regelung im Wesentlichen fortgeschrieben.

Die autonome Festlegung der Studienbeiträge war nötig, um einen gravierenden Einnahmenausfall zumindest für das vergangene Wintersemester zu vermeiden; für das Sommersemester 2012 war ein solcher zu verzeichnen und hat zu einem Bilanzverlust im Jahr 2012 geführt. Im heute veröffentlichen Erkenntis hat der VfGH klargestellt, dass die autonome Festlegung von Studienbeiträgen von der Universitätsautonomie nicht umfasst ist und die besondere Finanzierungspflicht des Bundes betont.

Die Studierenden hatten immer die Zusage der Universität Wien, dass im Fall der Aufhebung durch den VfGH die Rückzahlung aller für das Wintersemester 2012/13 eingehobenen Studiengebühren erfolgt. Die Universität Wien wird nach dem heutigen Entscheid alle Vorkehrungen für eine Rückzahlung treffen und diese nach Vorliegen der Entscheidung durchführen. Vorsorglich wurden die für das Wintersemester eingehobenen Studienbeiträge im Rechnungsabschluss 2012 rückgestellt. Bereits in der Leistungsvereinbarung 2013-15 gelang es, den Ersatz etwa zurückzuzahlender Studiengebühren zumindest ab 2013 zu vereinbaren. Nach einer vor einigen Tagen veröffentlichten Zusage des Minsters ist nun zu erwarten, dass die für das gesamte Wintersemester eingehobenen Studienbeiträge vom Bund der Universität ersetzt werden. Rektor Engl betont: "Besonders wichtig für die Universität ist die bereits erfolgte Zusage von Minister Töchterle, dass die Unis, die im Vertrauen auf seine Rechtsansicht autonom Studienbeiträge eingeführt haben, die zurückgezahlten Gebühren voll refundiert bekommen."

Quelle: Aussendung Uni Wien

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