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Urteil VwGH: uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für türkische Studentin

Nach einjähriger geringfügiger Beschäftigung uneingeschränkte Beschäftigungsbewilligung

Nach einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes haben türkische Studenten Anrecht auf eine uneingeschränkte Beschäftigungsbewilligung in Österreich, wenn sie davor zumindest ein Jahr lang beim selben Arbeitgeber - und sei es auch nur geringfügig - gearbeitet haben. Das Höchstgericht hat einen Bescheid des Arbeitsmarktservice, das den Antrag einer türkischen Studentin abgelehnt hatte, als rechtswidrig aufgehoben. In Österreich studieren derzeit rund 3.200 türkische Staatsbürger.

Die Türkin hat sich seit ihrer legalen Einreise 2003 durchgehend rechtmäßig in Österreich aufgehalten und hatte eine Aufenthaltsbewilligung als Studentin. Sie war seit über einem Jahr geringfügig als Kellnerin beschäftigt. Nach Ablauf ihre Beschäftigungsbewilligung beantragte sie unter Bezugnahme auf ein Assoziationsabkommen der EWG mit der Türkei aus dem Jahr 1980 eine Beschäftigungsbewilligung für eine ganztägige Dauerbeschäftigung als Kellnerin bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. Nach diesem Abkommen haben türkische Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedsstaates angehören, nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung Anspruch auf Erneuerung ihrer Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber. Das AMS lehnte den Antrag jedoch ab, u.a. mit dem Argument, dass die Aufenthaltsbewilligung als Studentin keine Vollbeschäftigung zulasse.

Dieser Argumentation konnte sich der VwGH jedoch nicht anschließen und hob den Bescheid als rechtswidrig auf. "Ihr bisher eingeschränktes Beschäftigungsausmaß und der Umstand, dass sie im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung Studierender war, konnte angesichts der dargelegten Rechtsprechung des EuGH ihren Erwerb (...) vorgesehenen Rechts nicht hindern", begründen die Höchstrichter ihre Entscheidung.

Der Anwalt der türkischen Studentin verweist darauf, dass mit der uneingeschränkten Beschäftigungsbewilligung implizit auch ein Aufenthaltsrecht einhergehen (APA/red).

Update: ÖH über Urteil erfreut

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes haben türkische Studierende Anrecht auf eine uneingeschränkte Beschäftigungsbewilligung in Österreich, wenn sie davor zumindest ein Jahr lang beim selben Arbeitgeber - und sei es auch nur geringfügig - gearbeitet haben. "Wir sind sehr erfreut über dieses Urteil. Es ist ein untragbarer Zustand, wenn Studierende aufgrund fehlender Arbeitsgenehmigung in die illegale Beschäftigung gedrängt werden", so das Vorsitzteam der ÖH Bundesvertretung. "Zudem wäre es ein weiterer wichtiger Schritt, das Beschäftigungsverbot generell aufzuheben." (ots)

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