28. März 2012 - 17:04 | admin
Die von allen Betroffenen ungeliebte Uni-Voranmeldung
soll schon bald der Vergangenheit angehören: Am 20. März passierte jene
Regierungsvorlage, die die Inskription an den österreichischen
Universitäten neu regelt, den Ministerrat. Im selben Wurf beschlossen
wurde die raschere Anerkennung von Bildungsabschlüssen von
Drittstaatsangehörigen. Beides bringe "spürbare Verbesserungen für alle
Studierenden und Lehrenden sowie Akademiker aus Drittstaaten", so
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) in einer Aussendung.
Die vorverlegte Inskriptionsfrist soll mit
kommendem Wintersemester die verpflichtende Voranmeldung ablösen, die
von Studentenvertretern als "Flop des Jahres" bezeichnet wurde und die
den Unis nicht die erhoffte erhöhte Planbarkeit gebracht hat. Ab Herbst
sind Voranmeldung und Inskriptionsfrist an einem gemeinsamen, früheren
Datum zusammengelegt: Bachelor- und Diplomstudenten müssen sich dann
bereits bis 5. September für das Wintersemester (WS) bzw. bis 5. Februar
für das Sommersemester (SS) inskribieren. Damit bleibe noch ein knapper
Monat Zeit, das Lehrangebot an unerwartete Studierendenzahlen
anzupassen, begrüßte Heinrich Schmidinger, Präsident der
Universitätenkonferenz (uniko), die Neuregelung in einer Aussendung.
Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Unis selbst
fest, bis zum österreichweit einheitlichen Ende muss aber eine
Zulassungsfrist von mindestens acht (WS) bzw. vier (SS) Wochen bestehen.
Ein Ausnahmekatalog regelt, wer sich in der Nachfrist bis 30. November
bzw. 30. April inskribieren kann.
Anerkennungs-Wartezeit halbiert
Eine weitere Änderung des Universitätsgesetzes (UG)
bringt die Halbierung der Wartezeit für die Anerkennung von
ausländischen akademischen Abschlüssen. Statt bisher sechs Monate haben
Universitäten ab Einreichen der vollständigen Unterlagen künftig nur
noch drei Monate Zeit, um zu prüfen und zu entscheiden, ob der Abschluss
nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen geleistet werden müssen. Das
mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (V) erarbeitete
"5-Punkte-Programm" umfasst u.a. die Einrichtung einer zentrale
Anlaufstelle für die Anträge. Die bestehende Informationsstelle im
Wissenschaftsministerium, das National Academic Recognition Information
Centre (NARIC), wird zudem zu einer zentralen Infoservicestelle
ausgebaut.
In einer Aussendung am Dienstag betonte Kurz, dass
Integration durch Leistung funktioniere. "Das heißt aber, dass man
Leistung nicht nur einfordern darf. Man muss sie auch anerkennen, wenn
sie erbracht wurde und vor allem auch ermöglichen." In weiterer Folge
wolle die Regierung daran arbeiten, auch die Anerkennung von im Ausland
erworbenen Schulabschlüssen und beruflichen Ausbildungen zu erleichtern. (APA/red, Bild APA)
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