Die Entwicklung des Österreichischen Hochschulraums 2007 - 2010 Wissenschaftsminister Töchterle legt Universitätsbericht 2011 vor

28. März 2012 - 16:53

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat dem Nationalrat dieser Tage den Universitätsbericht 2011 vorgelegt (III- 292 d.B.). Es ist der dritte Bericht auf Basis des § 11 UG und befasst sich mit der Entwicklung der 22 öffentlichen Universitäten in Österreich im Zeitraum von 2007 bis 2010. Der Bericht enthält umfangreiches statistisches Datenmaterial, das unter anderem über die Finanzierung, die Nachwuchsförderung, die Entwicklung der Personalstruktur und die Lage der Studierenden Auskunft gibt. Auch die Themen Mobilität von Studierenden und Forschungen, die Entwicklungen im Bereich des Universitätspersonals, Forschungsförderung und Fragen der internationalen Kooperation finden eine ausführliche Darstellung.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle meint in seinem Vorwort zum Bericht, dass man über den technischen Details der Bildungspolitik die Frage, wie die Universität der Zukunft aussehen solle, nicht aus den Augen verlieren dürfe. Eine dem 21. Jahrhundert adäquate Fassung des Humboldtschen Bildungsbegriffes verstehe die Universität als eine "Schule der Weltbürgerlichkeit", welche individuelle Kreativität befördere und freisetze. Leitende Prinzipien müssten dabei die Freiheit von Lehre und Forschung, die Zusammengehörigkeit von Forschung und Lehre und die Universalität des Wissens sein.

Hochschulplan zur Entwicklung des österreichischen Hochschulraums

Als dringlichste Herausforderung des österreichischen Hochschulraums wird im Universitätsbericht die Diskrepanz zwischen einer "größtenteils unbegrenzten Aufnahmepflicht" und den vorhandenen Ressourcen genannt. Um den daraus entstehenden Herausforderungen zu begegnen, wurde der Hochschulplan initiiert, der ein strategisches Instrument zur Festlegung der großen Leitlinien universitärer Entwicklung in Österreich werden soll. An diesem Prozess solch die Hochschulkonferenz als Koordinationsgremium und beratende Einrichtung wesentlichen Anteil nehmen. Die vier Teilbereiche des Hochschulplans sind der Bauleitplan, der Forschungsinfrastrukturplan, die kapazitätsorientierte Universitätsfinanzierung und die strategischen Koordinationsmaßnahmen.

Finanzierung und Steuerung der Universitäten 2007 bis 2010

Mit seinen öffentlichen Ausgaben für den tertiären Bereich liegt Österreich mit einem BIP-Anteil von 1,2 % über dem EU-Durchschnitt (1,1 %) und dem OECD-Durchschnitt (1 %). Berücksichtigt man allerdings öffentliche und private Ausgaben für tertiäre Bildungseinrichtungen (1,3 %), so findet sich Österreich im internationalen Vergleich in einer wesentlich schlechteren Position. Die Universitäten werden überwiegend durch Bundesmittel finanziert. Die Ausgaben des Bundes für den gesamten Hochschulbereich sind seit 2007 um rund 22 % gestiegen. Betrachtet man nur den Universitätsbereich, betrug der Anstieg 18 %, 2010 lagen die jährlichen Bundesausgaben dafür bei rund 3 Mrd. €. In der Leistungsvereinbarungsperiode 2007-2009 stellte der Bund 6.863 Mrd. € zur Finanzierung der Universitäten zur Verfügung. Für die laufende Periode 2010 bis 2012 werden es insgesamt 7,888 Mrd. € sein.

Ein 34 Mio. Euro-Paket wurde aus gemäß § 12 Abs. 5 UG vorläufig einbehaltenen Mitteln der Periode 2010-2012 für die Verbesserung der Lehr- und Studiensituation bereitgestellt. 2009/2010 wurde auch unter dem Titel "Forschungsinfrastrukturmittel Konjunkturpaket II" den Unis ein Betrag von 34 Mio. € für die Anschaffung neuer Geräte zur Verfügung gestellt und im Oktober 2011 40 Mio. € Offensivmittel für weitere Verbesserung der Lehre, mit Schwerpunkt auf MINT- und Massenfächern.

Zur Vermögenslage im Rechnungsjahr 2010 ist zu sagen, dass der Rechnungsabschluss einen Anstieg des Anlagevermögens ausweist, das heißt, durch Anschaffungen konnte die Substanz für alle 22 Universitäten erhalten oder erweitert werden. Die Finanzlage war 2010 als stabil zu bezeichnen, die Ertragslage verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr. Für 2011 zeichnet sich hier aber eine Verschlechterung ab.

Die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten stellen ein wichtiges neues Element der Finanzierung und Steuerung der autonomen Universitäten dar. Die erste Leistungsvereinbarungsperiode war der Zeitraum 2007-2009. Es wurden darin insgesamt 894 Vorhaben vereinbart, von denen 94 % umgesetzt wurden. Für diese drei Jahre wurden auch 325 Ziele mit Zielwerten festgelegt, diese wurden von den Universitäten zu drei Vierteln erreicht oder nur knapp unterschritten. Solche Ziele waren: Steigerung des Forschungsoutputs und Schwerpunktsetzung in der Forschung, Profilbildung in der Lehre, Umsetzung der Bologna-Ziele, Professionalisierung des Qualitätsmanagements, Hebung der Frauenanteile in den universitären Strukturen und Forcierung von nationalen wie internationalen Kooperationen mit anderen Universitäten oder Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Eine Reihe von strategischen Schwerpunkten wurde auch in der Periode 2010-2012 mit insgesamt 1.163 Vorhaben vereinbart; davon waren mit Ende 2010 12 % umgesetzt und 86 % in Umsetzung. Für 2 % wurde, meist mit Hinweis auf die Budgetentwicklung, entschieden, dass man sie nicht umzusetzen werde. Die quantitativen Zielwerte wurden 2010 von den Universitäten zu 79 % erreicht.

Qualitätssicherung wird auf eine neue Grundlage gestellt

Die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten enthalten auch den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems zur Qualitäts- und Leistungssicherung. Deshalb werden sich die Universitäten in gewissen Zeitabständen Audits unterziehen. Die österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) ist seit September im Europäischen Register der Qualitätssicherungsagenturen (EQAR) gelistet, womit sichergestellt ist, dass sie europäische Standards erfüllt. Die Audits und die externe Qualitätssicherung erhalten mit dem 2012 in Kraft tretenden Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) eine neue gesetzliche Grundlage.

Eine wesentliche Neuerungen dieser sektorenübergreifenden gesetzlichen Regelung für externe Qualitätssicherung ist die Einrichtung einer ebenfalls sektorenübergreifenden Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, welche die bisher bestehenden Einrichtungen AQA, Fachhochschulrat und Akkreditierungsrat integriert. Für die Universitäten wird im Gesetz auch die verpflichtende externe Evaluierung durch Audits festgeschrieben, die von neu eingerichteten Agentur oder auch einer anderen, im EQAR gelisteten oder einer sonstigen international anerkannten und unabhängigen Qualitätssicherungsagentur wählen.

Personalsituation und Nachwuchsförderung an den Unis

Mit dem UG 2002 sind die Universitäten hinsichtlich ihre Angestellten selbst Arbeitgeber geworden, die Personal nach dem Angestelltengesetz einstellen können. Mit 1. Oktober 2009 ist ein vom Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausgehandelter Kollektivvertrag in Kraft getreten. Mit Jahresende 2010 waren 68,3 % der MitarbeiterInnen der Universitäten auf Basis des Kollektivvertrags beschäftigt. Zudem bestehen an vielen Universitäten mittlerweile ergänzende Betriebsvereinbarungen.

Im Wintersemester 2010 waren an den Universitäten 51.138 Personen beschäftigt, was eine zwölfprozentige Steigerung innerhalb der Berichtsperiode bedeutet. Die Steigerung der Beschäftigtenzahl lag beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal höher als beim allgemeinen Personal. Einen Anstieg gibt es bei den über F&E-Projekte drittfinanzierten MitarbeiterInnen, ihre Zahl erhöhte sich auf 10.127 Personen. Im Wintersemester 2010 waren damit 23 % des wissenschaftlich-künstlerischen Personals auf der Basis von Drittmitteln beschäftigt. Auch die Zahl der LektorInnen hat zugenommen.

Die Zahl der ProfessorInnen stieg von 2007 bis 2010 um 1 % an und betrug im WS 2010 2.232. Davon waren 1.900 (85 %) unbefristet angestellt, von denen bis 2015 etwa ein Fünftel emeritiert bzw. pensioniert werden wird. Die Zahl der beamteten UniversitätslehrerInnen sinkt ständig, zuletzt lag sie bei 4.662 Beschäftigungsverhältnissen. Die Berufungen ergingen zu 60 % an ProfessorInnen aus dem Ausland. 2010 waren 52 % der innerösterreichischen Berufungen Hausberufungen.

Das Betreuungsverhältnis hat sich im Berichtszeitraum verschlechtert, allerdings ist die Zahlenrelation günstiger, wenn man nur die "prüfungsaktiven Studierenden" berücksichtigt. Die ungünstigsten Betreuungsverhältnisse aufgrund hoher Studierendenzahlen gab es in den Sozial-, den Wirtschafts- und den Rechtswissenschaften.

Ein wesentliches strategisches Ziel der Universitäten ist die Nachwuchsförderung. Die Fördermaßnahmen, welche die Universitäten setzen, werden durch Stipendien- und Nachwuchsförderprogramme des BMWF sowie durch Mobilitätsförderungen ergänzt. Individualförderungen von Nachwuchswissenschaftern und -wissenschafterinnen erfolgen durch den Wissenschaftsfonds FWF. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften fördert ein breites Spektrum an NachwuchsforscherInnen durch Dissertationsstipendien wie auch durch postdoktorale Stipendien.

Ab dem Wintersemester 2009 gibt es an den Universitäten nur noch mindestens dreijährige Doktoratsstudien, wie dies europäischen Standards entspricht. Zunehmend bieten die Universitäten auch neben den individuellen Doktoratsstudien strukturierte Doktoratsprogramme, meist in Form von Doktoratskollegs, an. Diese werden als wesentliches Mittel der Profilbildung gesehen, wobei DoktorandInnen nicht nur als Studierende, sondern als NachwuchsforscherInnen betrachtet werden. Die Universitäten sind bemüht, ihnen adäquate Beschäftigungen anzubieten.

Die Studierenden und die AbsolventInnen

Für den Universitätszugang spielt der familiäre Hintergrund nach wie vor eine wesentliche Rolle. Die Studierendenzahlen und die AbsolventInnenzahlen erhöhten sich im Berichtszeitraum, angestiegen ist aber auch die Zahl der Studierenden ohne Prüfungsleistungen. Etwa 61 % der Studierenden gehen während des Semesters einer Erwerbstätigkeit nach. Schwierig ist die Situation für Studierende mit Kind. Da ihr Zeitbudget knapp ist, sind sie weniger prüfungs- und studienaktiv. Eine Prognose der künftigen Entwicklung der Studierendenzahlen geht davon aus, dass die Zahl der StudienanfängerInnen auch in den kommenden Jahren ansteigen wird, allerdings wird dies in geringerem Umfang als bisher erfolgen.

In der Beratung und Information von Studieninteressierten und Studierenden gibt es ein umfangreiches Angebot an den Universitäten wie auch von Seiten des BMWF. Im Herbst 2010 wurde eine spezielle Informationskampagne zu den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technologie) gestartet, um mehr Interesse an wissenschaftlich-technischen Studienrichtungen zu wecken. Mit einem Maßnahmenpaket "Studienwahlberatung Neu" wollen BMWF und BMUKK zusammen mit der ÖH die Studienberatung wesentlich verbessern.

Die gesamten Sozialaufwendungen des BMWF für Studierende betrugen 2010 203,9 Mio. €, von denen 181,3 Mio. € auf die Studienförderung entfielen. Das wesentlichste direkte Förderinstrument für Studierende ist die Studienbeihilfe, im Studienjahr 2009/10 wurde diese von rund 34.500 Studierenden bezogen. Daneben gibt es noch weitere direkte Förderungen, wie etwa Studienzuschuss, Beihilfe für Auslandsstudien, Reisekostenzuschüsse und diverse Stipendien, sowie indirekte Förderungen, wie Familienbeihilfe, Krankenversicherung für Studierenden und Förderung nach dem Einkommenssteuergesetz 1988. 2010 wurde für rund 120.000 Studierende Familienbeihilfe bezogen.

Gleichstellung und Frauenförderung werden vorangetrieben

Durch das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 wurde der erweiterte Diskriminierungsschutz in das UG 2002 übernommen. Für die Kollegialorgane der Universität - Universitätsrat, Rektorat, Senat sowie die vom Senat eingesetzten Kommissionen - gilt nun eine Frauenquote von mindestens 40 %. Jede Universität verfügte 2010 über einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, eine Schiedskommission und mindestens eine Organisation zur "Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung". In den Leistungsvereinbarungen wurde auch das Gender Budgeting verankert. Durch verschiedene Maßnahmen soll dem Verlust an weiblichem Potenzial an Schnittpunkten der Universitätskarrieren entgegengewirkt werden und die 40 %-Frauenquote angestrebt werden. Wichtig ist dabei auch der Ausbau der Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium mit Beruf und Betreuungsaufgaben.

Was die Präsenz von Frauen im Hochschulbereich betrifft, so nimmt diese mit ansteigender Hierarchieebene ab. Der Frauenanteil zu Studienbeginn beträgt 58 %, bei ordentlichen Studierenden 54 % und liegt bei den Erstabschlüssen wieder bei 58 %. Der Anteil der Frauen bei Zweitabschlüssen (Master und Doktorat) ist zwar gestiegen, liegt aber niedriger als bei Erstabschlüssen, so beträgt er beim Doktorat 43 %. Auch beim Personal zeigen sich mit jedem Qualifizierungs- bzw. Karriereschritt geringere Frauenanteile. Auf der Ebene des Hochschulmanagements zeigte sich bereits deutlich die Wirkung der Frauenquote.

Im Zeitraum 2008 bis 2010 wurden für Projekte in der ministeriumsübergreifenden Initiative "Forte - Frauen in Forschung und Technologie" knapp 7 Mio. € aufgewendet. Das Programm "Excellentia", das dem Ziel diente, Professuren an Österreichs Universitäten verstärkt mit Frauen zu besetzen, endete 2010 nach sechsjähriger Laufzeit, und es wurden dafür 4,7 Mio. € aufgewendet. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, war innerhalb dieser sechs Jahre ein Anstieg des Professorinnenanteils von 13 % auf über 19 % zu verzeichnen. Eine Reihe von Programmen sind außerdem auf die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet.

Stellung der Universitäten in dynamischen Wissensgesellschaften

Die Universitäten sind zentrale Einrichtungen für Forschung. In der Unterstützung der universitären Forschung kommt dem Wissenschaftsfonds FWF zentrale Bedeutung zu. Auch die Forschungsförderungsgesellschaft FFG verzeichnet eine steigende Beteiligung der Universitäten.

Der Ausbau der Forschungsinfrastruktur wurde vom BMWF seit 2001 durch spezifische Investitionsprogramme gefördert. Publikationen als Weg der Kommunikation von Forschungsleistungen werden vor allem in länderübergreifenden Studien als Indikator von Forschungsleistungen herangezogen. Hier erfolgt eine Anpassung der österreichischen WissenschafterInnen an internationale Trends. Mit dem Publikationsoutput der vielzitierten ForscherInnen liegt Österreich unter den TOP 20 Staaten weltweit, allerdings noch hinter vergleichbaren Staaten, wie der Schweiz oder den Niederlanden. Eine zunehmende Rolle spielt die Forschungskooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Vor allem im Bereich der Interaktion zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist durch gezielte Maßnahmen der öffentlichen Hand seit den 1990er Jahren viel geschehen.

Im Bereich der Forschungsförderung im Europäischen Forschungsraum hat die Planung der Förderung der Förderperiode 2014-2020 bereits begonnen. Das nächste EU-Rahmenprogramm "Horizon 2020: A Common Strategic Framework for Research, Innovation and Technolgogical Development" soll alle Forschungs- und Innovationsmaßnahmen und - instrumente aus dem EU-Budget umfassen. Derzeit läuft das 7. EU- Rahmenprogramm "Europäische Partnerschaft für Forschende". Die Europäische Kommission hat 2005 die Europäische Charta für Forschende und einen Verhaltenscodex für die Einstellung von Forschenden verabschiedet, um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschende aller Laufbahnstufen zu erreichen.

Im Bereich der bi- und multilateralen Bildungs- und Forschungskooperation geht der Bericht auf die Programme CEEPUS und das ASEA-UNINET ein. Die Fulbright Kommission verwaltet jährlich 70- 80 Postgraduate-Stipendien für die USA. Insgesamt 6 Österreichzentren bestehen in den USA, Kanada, Israel, den Niederlanden und Ungarn.

Die beiden letzten Kapitel des Universitätsberichts 2011 widmen sich den Fragen der Internationalisierung und der Mobilität sowie der Stellung der Universitäten in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Bedeutung der Wissensproduktion steigt, und Universitäten sind zentrale Akteure der Wissensgesellschaften.

Die österreichischen Universitäten sind eng mit dem Hochschulraum in Europa vernetzt. 49 % der auf aktiven Verträgen basierenden Kooperationen der Universitäten erfolgen mit Partnern in EU-Staaten, weitere 20 % mit Drittstaaten. Im Rahmen der EU 2020-Strategie haben vor allem die Leitinitiativen "Innovationsunion", "Jugend in Bewegung" und "Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten" Bedeutung für den Bereich der Hochschulen.

Für die Stellung der österreichischen Universitäten im europäischen Hochschulraum ist auch ein hoher Anteil ausländischer Studierender von 23,6 % signifikant, 60 % davon stammen aus dem EU-Raum. Die im September 2011 veröffentlichte Mitteilung der Kommission zur Modernisierung der Hochschulen geht auch auf die "asymmetrischen" Mobilitätsströme ein, Österreich hat sich im Vorfeld stark für die Berücksichtigung dieses Themas engagiert.

Mit 2010 ist der in der Bologna-Erklärung festgelegte Zeitrahmen für die Erreichung der Ziele ausgelaufen. Der Bologna-Prozess, der den Weg zu einem Europäischen Hochschulraum bezeichnet, ist dabei nicht in allen Ländern gleichermaßen umgesetzt worden. Im Anschluss an die Bologna-Jubiläumskonferenz hat das BMWF die Initiative "Bologna Reloaded" präsentiert, das die Verbesserung bzw. Optimierung der Umsetzung der Bologna-Ziele zum Inhalt hat.

Mobilität als Schlüssel zum gemeinsamen Hochschulraum

Die Mobilität von Studierenden ist ein prägendes Merkmal des Europäischen Hochschulraums. Diese findet in Form von "credit mobility" und "degree mobility" statt. Bei ersterem werden im Ausland erworbene Credits dem Studium angerechnet, letztere meint, dass ein ganzer Studienzyklus oder ein Gesamtstudium im Ausland absolviert wird. Auch die Mobilität von Universitätspersonal wird in zunehmenden Maß als integrativer Bestandteil der Laufbahn hochqualifizierter Forschender betrachtet. Im Rahme der "Innovationsunion" wird an Lösungen etwa für die Altersversorgung von mobilen Forschenden gearbeitet, wie etwa der Errichtung eines paneuropäischen Pensionsfonds für Forschende. Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte" hat Österreich spezifische Regelungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang von besonders Hochqualifizierten aus Drittstaaten vorgesehen.

Der Universitätsbericht 2011 geht auch auf die Beschäftigungssituation von UniversitätsabsolventInnen ein. Daten aus Befragungen zu den Abschlussjahrgängen zwischen 2004 und 2006 ergeben, dass ihnen der Berufseinstieg meist sehr gut gelungen ist. 67 % der AbsolventInnen waren in den ersten sechs Monaten nach dem Abschluss regulär erwerbstätig. Die Zufriedenheit mit der beruflichen Situation wird allgemein sehr hoch veranschlagt.

Die Akademikerquote Österreichs liegt aktuell bei 11 %, und ist von 2005 bis 2009 von 20,4 % auf 26,3 % der Bevölkerung im typischen Abschlussalter (20 bis 25 Jahre) gestiegen. Zieht man die "erweiterte Akademikerquote" heran, die alle Abschlüsse im Tertiärbereich berücksichtigt, so liegt Österreich mit 19 % Tertiärabschlüssen in der 25- bis 64-jährigen Bevölkerung am 17. Rang unter den EU-Ländern (EU-Durchschnitt: 30 %) und am 28 Rang unter den OECD-Ländern.

Im Rahmen der Bildungspolitik besteht mit der EU 2020-Strategie ein Auftrag an die Mitgliedsländer, nationale Strategien zur Förderung des lebensbegleitendes Lernens zu entwickeln. Die Universitäten haben sich in die Entwicklung der österreichischen Strategie für lebensbegleitendes Lernen (LLL:2020) eingebracht und werden in der nationalen Plattform für lebensbegleitendes Lernen vertreten sein.

Die Hochschulen sind bedeutende Faktoren für die Wirtschaft an ihrem Standort und in der Region. Eine wichtige Rolle ist dabei dem Wissens- und Technologietransfer beigemessen, der durch Universitäten erfolgt. In der EU wird daher an der Regelung eines einheitlichen europäischen Patentschutzes gearbeitet, dadurch sollen Geschäftsabwicklungen vereinfacht, Kosten verringert und die Rechtssicherheit erhöht werden.

(Quelle: OTS / Parlamentskorrespondenz)

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