2. Februar 2012 - 14:13 | Thea
So richtig einig sind sich SPÖ und ÖVP zwar noch nicht, Fakt ist
aber: Die verpflichtende Studienberatung kommt vorerst nicht. Wie
Wissenschafts- und Unterrichtsministerium auf APA-Anfrage angeben, wird
das diesbezügliche Gesetz frühestens 2015 in Kraft treten. Bis dahin
gewähre man sich gegenseitig "eine Frist für weitere Überlegungen",
heißt es aus dem Büro von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V).
Die Voranmeldung, die für das Sommersemester noch zwei Wochen lang
läuft, wird jedenfalls fallen.
Mitte November hatte das
Wissenschaftsministerium nach Verhandlungen mit der
Universitätenkonferenz (uniko) und der Österreichischen
HochschülerInnenschaft (ÖH) sowohl die im Wintersemester 2011 erstmals
verpflichtende Voranmeldung als auch die für Herbst 2012 angedachte
verpflichtende Studienberatung verworfen. Die uniko hatten einen
Verordnungsentwurf zur Studienberatung "vehement" abgelehnt und "an
seiner Sinnhaftigkeit und seinem Nutzen gezweifelt".
SP-Unterrichtsministerin Claudia Schmied pochte jedoch weiterhin auf
eine Verpflichtung, schließlich würden sich derzeit 60 Prozent der
Studenten für nur zehn Prozent der Fächer entscheiden. Aus ihrem Büro
heißt es nun, man habe sich in dem Punkt auf eine Aufschiebung bis 2015
geeinigt, bis dahin wird die Studienberatung weiter wie geplant
ausgebaut.
Voranmeldung soll fallen
Ein klares Ja zur Einigung von
Wissenschaftsministerium, uniko und ÖH kommt von Schmied indes in punkto
Abschaffung der Voranmeldung. Für das Sommersemester ist sich das zwar
nicht ausgegangen, ab Herbst 2012 sollen sich Studenten aber definitiv
nicht mehr verpflichtend für ein Studium voranmelden müssen, wie ein
Sprecher Schmieds bestätigt. Eine endgültige Zustimmung zum vorliegenden
Gesetzesvorschlag - inklusive der geplanten Vorverlegung der
Inskriptionsfrist - sei jedoch noch nicht erfolgt, "es fehlen noch ein
paar Detailpunkte, die derzeit verhandelt werden". Laut Töchterle könne
eine Vorverlegung der Inskriptionsfrist auf den 5. September für das
Wintersemester bzw. 5. Februar für das Sommersemester "ein bedeutendes
Mehr an Planbarkeit bringen".
Die uniko hat am Mittwoch in einer Aussendung die
Studenten auf die in zwei Wochen endete Voranmeldefrist hingewiesen. Wer
an einer der 21 Universitäten im Sommersemester ein Studium beginnen
will, muss sich bis 31. Jänner vorab registrieren. "Es bleibt zu hoffen,
dass dieses Gesetz im Sommersemester zum letzten Mal angewendet wird
und ab Herbst 2012 die allseits gewünschte Neuregelung der Inskription
zum Einsatz kommt", so Rektorenchef Heinrich Schmidinger.
(APA/red, Bild APA)
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