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Spar wegen verbotener Kinderwerbung verurteilt

Verein für Konsumenteninformation strengte Klage an

Die Handelskette Spar ist vom Salzburger Landesgericht wegen verbotener Kinderwerbung verurteilt worden. Grund ist eine Klage, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengt hatte, dem die Werbung für das Pickerlalbum "Wüsten und Steppen" ein Dorn im Auge war. Der Verein meinte, dass diese Werbeaussagen ("Hol Dir das Buch dazu!", Anm.) eine unzulässige direkte Kaufaufforderung an Volksschulkinder und damit verbotene aggressive Werbung darstellen würden. Die Klage auf Unterlassung habe das Landesgericht bestätigt, so der VKI am Dienstag in einer Aussendung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu" lautete die Überschrift der Spar-Werbung laut VKI. Darunter war demnach zu lesen: "Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99". Begleitet wurde dies von der Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft lehnte. 2.500 solcher Plakate wurden in 1.400 Standorten der Spar-Filialen aufgestellt. Des Weiteren wurden Flugblätter an alle Haushalte mit der Aufforderung versendet: "So wird dein Stickersammelbuch voll: Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen", berichteten die Konsumentenschützer. Eltern bekamen bei jedem Einkauf ab zehn Euro ein grünes Sticker-Briefchen gratis dazu.

Die EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von absolut verbotenen Werbemethoden, erklärte der VKI. In Umsetzung der Richtlinie sei gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen bzw. ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu überreden, unter allen Umständen verboten.

Spar habe dem Gericht weismachen wollen, dass sich diese Werbung an Erwachsene, insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern, richte und nur im "untergeordnetem Ausmaß" an Kinder, so die Konsumentenschützer. Das Landesgericht Salzburg gehe in seiner Entscheidung aber davon aus, dass der Schutzbereich der genannten Normen Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erfasst. Die Werbung von Spar richte sich an diesen Personenkreis: Die Kinder würden bewusst mit "Du" angesprochen, Garfield soll die Aufmerksamkeit auf die Werbung ziehen und die Wüstenlandschaft erinnere nicht an die realen Lebensbedingungen der Wüste, sondern an ein Kinderbuch. Daher liege eine verbotene direkte Kaufaufforderung an Kinder vor. Spar sei diese Art der Werbung für die Zukunft verboten worden.

(APA / red)

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