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Fast Food-Verbot in den Schulen: Für Expertinnen notwendig und möglich

"Gesunde Schuljausen brauchen gesetzliche Unterstützung", sagt die Schulverpflegungsexpertin Karin Kaiblinger von gutessen consulting, die das Dilemma engagierter AkteurInnen in Schulen aus langjähriger Beratungserfahrung kennt. Einerseits sind etwa Softdrinks im Automaten eine lukrative Einnahmequelle. Je mehr Petflaschen Cola & Co verkauft werden, desto höher der Gewinnanteil - auch für die Schule. Bei gesünderen Getränken ist für die Schule nicht viel drin. Was sollten da engagierte Eltern oder Lehrer dagegen halten? Andererseits wagen Schulen es oft nicht, den Automatenfirmen oder Buffetiers Vorgaben zu machen. Man glaubt aufgrund bestehender Verträge keinen Einfluss auf das Sortiment zu haben. Der Konsum zuckerhaltiger Getränke ist jedoch ein starker Risikofaktor für Gewichtszunahme. "Der Verkauf von Getränken mit einem Zuckergehalt über 7,5 g/100 ml sollte in Schulen jedenfalls verboten werden", sagt Rosemarie Zehetgruber, Ernährungswissenschafterin bei gutessen consulting. In rund 30 Ländern weltweit, darunter auch einige EU-Staaten, gibt es bereits gesetzliche Einschränkungen für stark gesüßte Limonaden an Schulen.

Top down zielführender

Alle Schulen individuell zu motivieren und zu beraten, ist die teuerste Variante und eine nicht leistbare Sisyphusarbeit. Doch es gibt bereits Pilotprojekte, die zeigen, dass ein gutes Buffet- und Automatensortiment weder die Buffetiers in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, noch die SchülerInnen in Scharen zu Colaautomaten außerhalb der Schule treibt. "Es braucht klare gesetzliche Vorgaben", betont Kaiblinger. Nur so kann Gesundheitsförderung an Schulen ernsthaft betrieben werden. Maßnahmen zur Ernährungsbildung sind wichtig, aber ohne Veränderung der Verpflegungsangebote nicht ziel führend. Wo Leberkäsesemmel und Cola prominent angeboten werden, sind und bleiben sie die Cash-cows. Auch der Bio-Anteil in der Mittagsverpflegung z.B. an Wiener Pflichtschulen läge ohne Vorgabe der Politik nicht bei 40%. "In der verantwortungsvollen Schulverpflegung ist eine "Top down"-Strategie d.h. eine gesetzliche Vorgabe für die Gestaltung des Angebotes notwendig", schließt Kailbinger.

Über gutessen consulting:

Das Beraterinnenteam ist spezialisiert auf ernährungsphysiologisch, ökologisch, sozial und ökonomisch optimierte Verpflegung im Schulbereich. www.gutessen.at

(Quelle: OTS /  gutessen consulting)

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