6. Dezember 2011 - 16:17 | Thea
"Für die Einführung von Studiengebühren fehlt jede rechtliche Grundlage. Sollte die Universität Graz sich diesem Vorstoß anschließen, hat sie mit einer massiven Welle an Klagen seitens der ÖH zu rechnen. Wir werden alle Studierenden, die klagen wollen, gerne vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Ich bin zuversichtlich, dass autonom eingehobene Studiengebühren unter der derzeitigen Rechtslage dort nicht standhalten werden", so Stefan Thum, Vorsitzender der ÖH Uni Graz.
"Die Universitäten sollten sich diesen Schritt gut überlegen. Falls sie das Verfahren verlieren, müssen sie die rechtswidrig eingehobenen Studiengebühren zurückzahlen und die Verfahrenskosten tragen. Bei der derzeitigen budgetären Situation vieler Universitäten droht diesen dann der Konkurs", warnt Martin Berger aus dem Vorsitzteam.
"Die finanziellen Probleme im Hochschulbereich dürfen nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden. Statt Studiengebühren einzuheben, könnte man die Mietzahlungen der Universitäten an den Bund um den entsprechenden Betrag senken bzw. ganz abschaffen. Die Gebäudekosten an der Universität Graz belaufen sich jährlich auf mindestens 30 Mio. Euro, die Studiengebühren brachten im Vergleich dazu nur 19 Mio. Euro ein. Dies würde die Universitäten finanziell mehr entlasten und auch zu einer Einsparung in der Verwaltung führen", schlägt Bernhard Bitterer vor.
(Quelle: OTS / ÖH Uni Graz)
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