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HTU Wien: E-Voting vor dem Verfassungsgerichtshof

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verstrickt sich in Widersprüche

Bei den ÖH-Wahlen 2009 war es in Österreich erstmals möglich auf elektronischem Wege zu wählen. Aufgrund diverser Mängel bei Sicherheit, Transparenz und Durchführung starteten die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften der Karl-Franzens-Universität Graz, der Technischen Universität Graz und der Technischen Universität Wien Informationskampagnen (siehe zum Beispiel http://www.papierwahl.at) um auf diese Missstände hinzuweisen. Zusätzlich wurde gegen die Wahlergebnisse an etlichen Universitäten Berufung eingelegt. Heute wurde dieser Fall öffentlich vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelt.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) hat es in der heutigen Sitzung nicht geschafft die vorgebrachten Einwände zu entkräften und verstrickte sich während der Sitzung immer mehr in Widersprüche. Damit bestätigte das BMWF die Erkenntnis, dass das verwendete E-Voting-System nicht zur Durchführung demokratischer Wahlen geeignet ist.

"Die Wahlkommission hatte keine Möglichkeit, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu überprüfen, geschweige denn zu garantieren", so Martin Olesch, Vorsitzender der HTU Wien, der weiters erklärt: "Dass dieses Thema am Verfassungsgerichtshof behandelt wird, bestärkt unsere Ansicht, in dieser Sache den richtigen Standpunkt zu vertreten."

"Eine Wahl muss auch ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können", so Thomas Danecker, Referent für Bildung und Politik an der HTU Wien, "bei der ÖH-Wahl 2009 konnten jedoch selbst ExpertInnen nicht nachvollziehen, wie abgegebene Stimmen von der eingesetzten Software verarbeitet werden."

"Es ist unmöglich, einer demokratischen Wahl Vertrauen zu schenken, wenn sie nicht nachvollziehbar ist. Ein transparentes Wahlverfahren ist daher eine zwingende Voraussetzung für die Legitimation jeder gewählten Interessensvertretung", stellt Martin Olesch abschließend fest.

Die HTU Wien (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Wien) ist die gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden an der TU Wien.

(Quelle: OTS / Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Wien (HTU)

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