5. Dezember 2011 - 15:23 | Thea
Umstrittene elektronische Wahlen wurden nach einem Testlauf bei den ÖH-Wahlen 2009 wieder gestoppt
Das Wissenschaftsministerium hat bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) im Jahr 2009 erstmals eine elektronische Stimmabgabe ermöglicht. Es sollte ein Testlauf für einen möglichen zukünftigen Einsatz von E-Voting bei regionalen oder nationalen Wahlen sein, doch nur 2.161 der rund 230.000 wahlberechtigten Studenten nutzten die neue Möglichkeit. Für 2011 wurde E-Voting von der damaligen Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) wegen fehlender Rahmenbedingungen abgesagt.
Bereits im Vorfeld der Wahl war Kritik von ÖH-Fraktionen, Rechts- und Technikexperten, dem Datenschutzrat und dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Gerhart Holzinger sowie dessen Vorgänger Karl Korinek gekommen. Sie sahen u.a. das geheime, persönliche, direkte Wahlrecht gefährdet bzw. warnten vor Manipulationsmöglichkeiten. Insgesamt gab es 33 Einsprüche gegen Wahlergebnisse. So hatten etwa an allen 21 Unis wegen einer Schlamperei bei der Erstellung der elektronischen Stimmzettel die Kurzbezeichnungen der Fraktionen gefehlt.
An der Uni Salzburg wurden die Wahlen bereits in erster Instanz vom Wissenschaftsministerium aufgehoben, weil wegen Fehlern beim neuen elektronischen Wahlregister Studenten nicht wählen konnten. Sie wurden aber wegen der bereits nahenden nächsten ÖH-Wahlen nicht mehr wiederholt.
Derzeit prüft der VfGH die Rechtmäßigkeit von E-Voting. Anlass waren Beschwerden mehrerer Fraktionen gegen Wahlergebnisse. Gleichzeitig liegt noch eine Beschwerde einer früheren Studentin beim VfGH, nachdem diese von der Datenschutzkommission abgewiesen wurde: Die frühere Aktivistin der Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) hat bemängelt, dass für die elektronische Wahl sensible persönliche Daten genutzt werden, ohne dass dafür ein legitimer Zweck besteht und ohne exakte gesetzliche Regelung für den Umgang mit diesen Daten.
(APA/red)
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