5. Dezember 2011 - 15:18 | Thea
Wesentliche Fragen zur Umsetzung laut Richtern nicht in der Verordnung geregelt
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft den Einsatz von E-Voting bei
den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Nach einem
pannenreichen Testlauf 2009 wurde die Wahl im heurigen Mai wieder ohne
elektronische Stimmabgabe durchgeführt. Der VfGH hat aber Beschwerden
gegen Wahlergebnisse zum Anlass genommen, zu hinterfragen, ob die
Verordnung des Wissenschaftsministeriums den Schutz des persönlichen,
geheimen und freien Wahlrechts sicherstellt. Spätestens im ersten
Quartal 2012 kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.
Die Richter monierten in der öffentlichen
Verhandlung zu der Frage am 5. Dezember, dass wesentliche Fragen zur
Durchführung des E-Votings, etwa zum Auslesen der Stimmen, in der
Verordnung nicht geregelt seien. Siegfried Stangl vom Ministerium
begründete das damit, dass das Ministerium ein "sicheres System"
erstellen und dieses dann durch die Verordnung den Studenten anbieten
wollte. Kritisch gesehen wurde von Richter Rudolf Müller, dass im
Gegensatz etwa zu Nationalratswahlen die Wahlkommissionen nicht darauf
achten können, dass keine Manipulation stattfindet, sondern wegen der
technischen Komplexität auf einen Sachverständigen angewiesen sind.
Dabei gibt es laut Stangl in Österreich nur vier Personen mit
ausreichender Sachkenntnis, "aus rein praktischen Gründen" sei der
Sachverständige aus Wien eingesetzt worden.
Ministerium: "System ist sicher"
"Das System ist sicher", betonte Stangl bei der
Beantwortung der vom VfGH gestellten Fragen. Sowohl die
Datenschutzkommission als auch das Zentrum für sichere
Informationstechnologie (A-SIT) hätten das System für
datenschutzrechtlich in Ordnung befunden. Außerdem habe ein Gutachter
den Prozess vom Anfang bis zum Ende begleitet - wobei allerdings Richter
Johannes Schnizer hervorhob, dass das verteilte Papier aus Sicht des
VfGH "natürlich nicht" den Voraussetzungen eines Gutachtens entspreche.
Da vor der Auszählung Stimmen und Personendaten
getrennt wurden, sei das geheime Wahlrecht garantiert, betonte Stangl.
Die elektronische Stimmabgabe sei zudem nur ein Angebot gewesen.
Studenten, denen E-Voting nicht sicher genug schien, hätten stattdessen
die Papierwahl genutzt. Ob das System tatsächlich fehlerfrei
funktioniert hat, wurde allerdings nicht überprüft. Immerhin habe es
keinerlei Einsprüche von Wahlkommissionen gegeben.
Kritik von Studentenvertretern
Die drei Fraktionen Verband Sozialistischer
StudentInnen (VSStÖ), Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und
Fachschaftslisten (FLÖ), wegen deren Einsprüchen die Verordnung
überprüft wird, blieben bei ihrer Kritik am elektronischen Wahlsystem.
Aus Sicht des VSStÖ ist der "Grundfehler", dass die
Wählerdaten erst nach der Stimmabgabe und nicht schon davor anonymisiert
werden. Außerdem sei es beim E-Voting nicht möglich, dass die
Wahlkommissionen oder der VfGH ein Wahlergebnis nach Zahl der Stimmen
korrigieren können. Auch dass die auf einer CD-Rom gespeicherten
Stimmzettel und Software in einem "atomaren Datenendlager" vom
Vorsitzenden der Bundeswahlkommission im Ministerium, Bernhard Varga,
verwahrt werden, stört den VSStÖ.
Durch E-Voting werde "jegliche Transparenz einer
demokratischen Wahl beseitigt", hieß es von den GRAS. So sei die
Einsichtnahme des Quellcodes für das Wahlsystem mit neun Stunden viel zu
kurz gewesen. Es sei auch nicht sichergestellt, dass die Wahldaten
nicht in der Zeit zwischen Abgabe und Auszählung ausgelesen und damit
das Stimmverhalten eingesehen wurde. Die Fachschaftslisten (FLÖ)
wiederum sehen auch die persönliche Wahl nicht garantiert, immerhin
könne man leicht seine für die elektronische Stimmabgabe nötige
Bürgerkarte samt den zwei Passwörtern weitergeben. Im Fall von
Überwachung eines Studenten durch die Polizei könne ebenfalls nicht von
geheimer Wahl die Rede sein.
(APA/red, Bild APA)
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