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Gleich zwei JKU-Honorarprofessuren verliehen

Am Donnerstag, 1. Dezember 2011, wurde Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwalt in der Kanzler Haslinger/Nagele Partner) und Dr. Helmut Hörtenhuber (Mitglied des Verfassungsgerichtshofs) die Honorarprofessur der Johannes Kepler Universität Linz verliehen.

Rektor Richard Hagelauer erklärte bei der Verleihung, dass "nur die ausgezeichnete Verbindung von Wissenschaft und Lehre zur Ehre einer Honorarprofessur" berechtige. Diese Voraussetzung war bei den beiden Geehrten gegeben, betonte die stellvertretende Senatsvorsitzende der JKU, Prof. Barbara Leitl-Staudinger. "Immerhin wurde die Verleihung sogar einstimmig beschlossen", so Leitl-Staudinger. Auch die Laudatoren, Prof. Ferdinand Kerschner und Prof. Andreas Janko, lobten die Leistungen der neuen Honorarprofessoren, die ihr Praxiswissen seit vielen Jahren den Studierenden vermitteln.

In ihren Antrittsvorlesungen bedankten sich die Geehrten. Prof. Bergthaler (Umweltrecht) sprach über "Ingenieure und Juristen - interdisziplinäre Dialoge im Umweltrecht". Beide Berufsgruppen würden, so Bergthaler, durch ihre Fachsprachen getrennt. Dennoch sei es in Österreich gelungen, aufeinander zuzugehen und so juristische und technische Aspekte zu verbinden.

Prof. Hörtenhuber (Öffentliches Recht) erläuterte in seiner Antrittsvorlesung das Spannungsfeld zwischen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und jener der Länder. Einer Neuaufteilung stünden vor allem jene Bereiche im Wege, in denen beide Seiten Gesetze erlassen dürften. Prof. Hörtenhuber stellte ein Modell vor, in dem, angelehnt an deutsches- und EU-Recht, sowohl Bund als auch Länder ihre Interessen wahren und beschlossene Normen vom VfGH überprüft werden könnten.

Hintergrundinformation:

Dr. Wilhelm Bergthaler ist einer der renommiertesten Rechtsanwälte im Bereich des europäischen und österreichischen Umweltrechts und hat Österreich bereits in einem Umweltverfahren vor dem EuGH vertreten. Er ist der JKU Linz seit fast zwanzig Jahren eng verbunden und hält Vorlesungen zum Thema Abfallrecht.

Dr. Helmut Hörtenhuber war im OÖ. Landesdienst rund 15 Jahre lang als Leiter des Verfassungsdienstes sowie als Landtagsdirektor tätig. Im Jahr 2008 wurde er zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes ernannt.

(Quelle: Johannes Kepler Universität Linz)

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