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Hochschulplan: Unis sollen selbst über Studienplätze entscheiden

Entwurf des Österreichischen Hochschulplans sieht "kapazitätsorientierte Universitätsfinanzierung" vor

Künftig soll jede Uni in ihren Leistungsvereinbarungen mit dem Wissenschaftsministerium festlegen, wie viele Studenten sie in den einzelnen Fächergruppen minimal bzw. maximal ausbilden kann. Gibt es mehr Interessenten, "so muss den Universitäten die Möglichkeit von Zugangsregelungen eingeräumt werden". Das sieht ein erster Entwurf des Hochschulplans vor, der der APA vorliegt. Die Endfassung soll laut einem internen Dokument bis 16. Dezember fertig sein, im Ministerium betonte man auf Anfrage der APA, dass die Eckpunkte bis Jahresende vorliegen sollen. Ein Zwischenstand der Arbeit wurde am Dienstag von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) im Ministerrat präsentiert.

In dem für die "interne Verwendung" vorgesehenen Entwurf des Hochschulplans fehlen noch verschiedene Punkte, er umfasst aber bereits leitende Grundsätze für die einzelnen Hochschulsektoren, Teile eines Bauleitplans für die Universitäten, Anleitungen zu einer stärkeren Koordination der Hochschulen, Details zur Einrichtung einer Hochschulkonferenz und "Prämissen und Grundlagen" für eine "kapazitätsorientierte Universitätsfinanzierung".

Das Papier sieht schon in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode (2013-2015) den Einsatz der angekündigten Studienplatzfinanzierung vor. Eine Arbeitsgruppe aus Ministerium und Universitätenkonferenz (uniko) hat dafür ein Modell - inklusive einer Abschätzung der tatsächlichen Kapazitäten und der zu erwartenden Mehrkosten - ausgearbeitet, das sich nun im Entwurf findet. Es sieht vor, dass alle Uni-Studien einer von sieben Gruppen zugeteilt und Normkosten für diese definiert werden. Allerdings werden derzeit laut dem Entwurf noch vertiefende Modellberechnungen durchgeführt und dementsprechend auch noch keine Zahlen genannt.

Basis der Studienplatzfinanzierung soll die Zahl der prüfungsaktiven Studenten (mindestens acht positive Semesterstunden) sein, die Normkosten sollen sich an den derzeitigen Kostenanalysen von Studien mit zufriedenstellenden Betreuungsrelationen richten. Im Hochschulplan selbst soll es "keine Aussagen zu Mengengerüsten geben", wird in den Papier betont. Gibt es mehr Interessenten für ein Fach als Plätze, sollen die Unis die Studenten auswählen können. Wer keinen Platz bekommt, dem sollen die Unis "soweit möglich einen Studienplatz in einem ähnlichen Fachgebiet anbieten". Für den Fall, dass finanzierte Studienplätze unbesetzt bleiben bzw. es in einzelnen Fächern unerwartet viele Studienanfänger gibt, soll es weniger bzw. mehr Geld für die Unis geben.

Die Leistungsvereinbarungen sollen künftig für Ministerium wie Unis verbindlicher werden, im Hochschulplan ist etwa eine "stärkere Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung" vorgesehen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass das Budget in die Säulen Lehre, Forschung und Infrastruktur unterteilt wird - wobei die Unis wie bisher über den Einsatz der Mittel selbst verfügen können sollen.

Damit "keine Universität wegen des neuen Finanzierungsmodells in existenzielle wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät", soll es laut dem Papier Übergangszeiten und -regelungen für die neue Uni-Finanzierung bis zur Leistungsvereinbarungsperiode für die Jahre 2019 bis 2021 geben. Um für das Ministerium in Zeiten einer Budgetkonsolidierung einen "nicht verkraftbaren Ausgabensprung zu vermeiden", wäre ein mehrjähriges, aber verbindliches Ausbauprogramm vorstellbar. Immerhin würden alle bisher angestellten Modellrechnungen höhere Kosten ausweisen.

In das wiederholt kritisierte Überangebot an Unis und Fächern will das Ministerium laut Hochschulplan nicht eingreifen: Eine von oben verordnete Streichung von Fächern oder Standorten - vulgo "Standortbereinigung" - soll es nur als "ultima ratio" geben. Vorerst soll nach dem bottom-up-Prinzip von Unis wie Fachhochschulen selbst Mehrfachangebote geprüft und ein Abgleich von Fächern und Disziplinen bzw. Kooperationen angedacht werden.

Der Hochschulplan versteht sich "weder als ein dirigistisches Planungswerk, das Forschungs- und Lehrbereich festlegt noch als einmaliges und starres Strategiedokument". Es handle sich um "keine top-down-Planung", sondern um ein "lebendes Strategiedokument", das durch Instrumente wie die Leistungsvereinbarungen oder den Fachhochschul-Entwicklungs- und -Finanzierungsplan "mit mehr Leben befüllt" werden soll.

(APA/red, Bild APA)

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