28. November 2011 - 15:28 | Thea
Wenn keine drastische Erhöhung des Uni-Budgets erfolgt
In ihrer Stellungnahme kritisiert die Schlichtungskommission, dass zwischen Bund und Wirtschaftsuniversität (WU) nach dem "Scheitern der Bemühungen um eine Zugangsregelung" keine Budgeterhöhung beschlossen wurde. "Redliche und vernünftige Parteien" hätten demnach "einen Mehrbetrag vereinbaren müssen", der die höheren Aufwendungen deckt. "Das wäre nicht der von der WU geforderte Betrag gewesen", räumt die Kommission aber ein, "weil sich die Parteien angesichts der budgetären Zwänge darauf nicht hätten einigen können."
Für künftige Leistungsvereinbarungen hält die Kommission zugunsten annehmbarer Studienbedingungen in Massenstudien Zugangsregelungen für "unabdingbar", wenn keine drastische Erhöhung des Uni-Budgets erfolgt. Der Bund dürfe den Universitäten "nur insoweit Aufgaben übertragen, als er ihnen auch die - finanziellen oder anderen - Mittel eröffnet, um die Aufgaben zu erfüllen". Deckt sich das Budget nicht mit den Studentenzahlen, müsse die autonome Uni selbst Zugangsbeschränkungen einführen oder Studiengebühren einheben können.
Der größte Teil des von der Schlichtungskommission zugesprochenen Mehrbetrags, nämlich 4 Mio. Euro, soll der Verbesserung der Studienbedingungen in der neuen Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) ab dem Wintersemester 2011/12 dienen. Weitere 2 Mio. Euro werden als "Abgeltung von Mehraufwendungen und für den Ausgleich von Nachteilen angemessenen" zugesprochen.
Das derzeitige Gesamtbudget der WU (Globalbudget plus Studiengebühren) liegt bei rund 297,9 Mio. Euro für die Jahre 2010 bis 2012. Exklusive Formelbudget, das sich nach Kriterien wie der Zahl der Studenten richtet, sind es die von der Schiedskommission angegebenen rund 185,3 Mio. Euro für drei Jahre.
Sowohl Wissenschaftsministerium als auch WU können die Entscheidung der Schlichtungskommission anfechten. In der nächsten Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zuständig.
(APA/red)
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