28. November 2011 - 15:15 | Thea
Wissenschafts- und Forschungsminister will zügig notwendige Rahmenbedingungen umsetzen
"Ich habe seit jeher betont: Universitäten haben Kapazitäten und die müssen sie auch leben dürfen. Das haben wir mit dem Bescheid der Schlichtungskommission schwarz auf weiß", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle in einer ersten Reaktion auf den nun vorliegenden Bescheid der Schlichtungskommission im WU-Verfahren. Das Ministerium muss der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) laut Bescheid bis Jahresende sechs Millionen Euro zahlen -"diese Mittel mildern zwar kurzfristig die Probleme an der WU, sie sind aber keine langfristige Lösung. Wir brauchen einen geregelten Zugang zu den Universitäten. Vor allem in den Massenfächern brauchen die Unis rasch Instrumente, die sie gezielt einsetzen können." Er werde mit der SPÖ Gespräche aufnehmen, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.
Das Ministerium und die WU waren sich immer einig: Eine Uni muss im Rahmen ihrer Autonomie das Recht haben, Studierende entsprechend den vorhandenen Kapazitäten aufzunehmen. Auf Basis der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten (Universitätsgesetz §124b, "Notfallparagraph") hat die WU im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt, der vom Ministerium unterstützt wurde. Das Ministerium hat sich damit bemüht, die in den Leistungsvereinbarungen getätigte Zusage gegenüber der WU einzuhalten. Der Beschluss des Antrags war aber bisher mit dem Koalitionspartner nicht möglich.
"Der heute vorgelegte Bescheid bestätigt erneut: Wir brauchen an der WU Zugangsregelungen - das ist im Sinne der Qualitätssicherung für Studierende und Lehrende." Wörtlich wird im Bescheid festgehalten, dass eine Regelung des Zugangs "unabdingbar" sei. Auch die Expertengruppe zum Hochschulplan, der Internationale Währungsfonds, die OECD und die EU empfehlen Zugangs- und damit Kapazitätsregelungen, in fast allen Hochschulsystemen weltweit ist das gelebte Praxis.
Weiters verweist der Minister auf die Aussagen der Schlichtungskommission betreffend Studienbeiträge ("Ist das Gesamtbudget im Verhältnis zu den Studierendenzahlen zu gering, müsste die Universität entweder selbst Zugangsbeschränkungen einführen oder Studiengebühren vorsehen können."). Der Bescheid weist auch darauf hin, dass der Staat sogar verfassungswidrig handelt, wenn er den Unis nicht die nötigen Rahmenbedingungen, nämlich Zugangsregelungen in allen Massenfächern, ermöglicht, ohne zugleich die entsprechenden finanziellen Mittel bereit zu stellen. Im Falle der WU würde eine Ausfinanzierung ohne Zugangsregelungen eine Verdoppelung des Budgets bedeuten.
"Jetzt gilt es, gemeinsam mit der WU Rahmenbedingungen für die Zukunft zügig umzusetzen, die die Uni dringend benötigt und die auch weltweit funktionierende Selbstverständlichkeit sind", schließt Töchterle.
(Quelle: OTS / Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung)
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