28. November 2011 - 12:58 | Thea
Lage verschärft sich durch steigende Energiekosten / Armutskonferenz begrüßt Vereinheitlichung des Wildwuchses an Tarifen und Gebühren.
Auch heuer müssen viele Menschen in ihren Wohnungen frieren. Insgesamt können es sich 237 000 Menschen, also drei Prozent der österreichischen Bevölkerung, nicht leisten, ihre Wohnung im Winter warm zu halten, davon 52 000 Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren. Die Lage verschärft sich: Heute wurde bekannt, dass Haushaltsenergie um 12 % zum Vorjahr gestiegen ist; Brennholz um 4,5%, Fernwärme um 9,9 %, Gas um 13,1%, Heizöl um 21,4%.
"Im Durchschnitt geben Haushalte mit einem Monatseinkommen unter 900 Euro 36 Prozent ihres Gesamtbudgets für Wohn- und Heizkosten aus", so Sozialexperte Martin Schenk. "Je weiter das Einkommen sinkt, desto höher ist dieser Anteil. Die großen Brocken "Wohnen" und "Energie" drücken schwer auf einkommensarme Haushalte." Haushalte mit Minimaleinkommen geben mehr aus für Heiz- und Wohnkosten. 64% der armutsgefährdeten Personen haben einen Wohnkostenanteil am Haushaltseinkommen von mehr als einem Viertel. Besonders betroffen: Alleinerziehende, - und bei Personen, die während des ganzen Jahres keine Arbeit fanden, macht dieser Anteil sogar 49% aus. Ein Viertel der gesamten jährlichen Finanzhilfe aus den Soforthilfetöpfen der Hilfsorganisationen geht in die Unterstützungen im Energiebereich, berichtet die Armutskonferenz, deren Mitgliedsorganisationen über 500.000 Menschen im Jahr unterstützen und betreuen.
Arme Haushalte zahlen zwischen 30 und 40 Prozent mehr für die Energie als vergleichbare "normale" Haushalte. Grund dafür ist nicht, dass Armutsbetroffene höhere Tarife hätten. Bei Armutshaushalten kommen aber häufiger Zusatzkosten wie Mahnspesen oder die Kosten für das Ab- und Einschalten von Strom beziehungsweise Gas hinzu. Und gerade Gas kann sehr teuer kommen. In Summe zahlt ein sozial benachteiligter Haushalt mit einem monatlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh bis zu 200 Euro mehr als ein "normaler".
Verordnung der E-Control zur Regulierung von Ab- und Einschaltgebühren
In diesem Zusammenhang begrüßt die Armutskonferenz den Verordnungsentwurf der E-Control zur Vereinheitlichung des Wildwuchses bei den Tarifen. Die Verordnung, deren Begutachtung heute endet, sieht zumindest einen pauschalierten Höchstbetrag von 25 Euro vor. Die österreichweit unterschiedlichsten Ab- und Einschaltgebühren sind eine grüße Belastung für Menschen, die es schwer haben, ihre Energiekosten zu berappen.
Einkommensschwache sitzen in der Energiearmutsfalle, da das untere Einkommensfünftel kein Kapital hat, um notwendige Investitionen zu tätigen. Wichtig wäre es, Betroffene beim Umstieg auf nachhaltige und auf Dauer günstigere Energieformen sowie bei Maßnahmen für einen geringen Energieverbrauch und leistbaren öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Kurzfristig heißt das, den Heizkostenzuschuss in eine echte Grundsicherung zu integrieren, österreichweit zu vereinheitlichen und mit Investitionen in Energiesparmaßnahmen zu verbinden. Es geht dabei weiters um den Austausch von Ölheizungen, der Installierung von thermischen Solaranlagen, den Anschluss an Fernwärmenetze und Hilfe bei Wärmedämmungsmaßnahmen. Weiters braucht es Ratenzahlungen auch bei bestehender Schuldenlast, monatliche statt quartalsweiser Vorschreibungen Es wäre auch so etwas wie eine Energie-Grundsicherung vorstellbar. Ein Mindestmaß an Wärme muss für jeden gesichert sein. Ein Mindestmaß an Energie ist frei. Und nicht zuletzt müssten Wärmedämmung und Sanierungsmaßnahmen in allen Sozial- und Gemeindebauten erfolgen, kombiniert mit energieunabhängigen Sozialbauten beziehungsweise Siedlungen.
(Quelle: OTS / Die Armutskonferenz. www.armut.at)
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