23. November 2011 - 14:09 | Thea
Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Heinrich C. Mayr,
steht offenbar vor der Abberufung durch den Universitätsrat. Als
Hintergrund gelten Aktivitäten des Rektors im Rahmen der
Campuserweiterung. Mayr will aber nicht kampflos weichen, er erklärte am
Mittwoch in einem Schreiben, er habe ein "Aufsichtsratsbehördliches
Verfahren beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung"
beantragt.
Der Universitätsrat hatte in der Angelegenheit
bereits am Sonntag eine außerordentliche Sitzung abgehalten, über deren
Inhalt niemand offiziell Stellung nehmen wollte. Bei dieser Sitzung soll
dem Rektor "die Rute ins Fenster" gestellt worden sein. In dem
betriebsinternen Schreiben hoffte Mayr allerdings noch auf eine baldige
Klärung der Situation. Die Vorsitzende des Universitätsrates, Herta
Stockbauer, war vorerst ebenso wenig erreichbar wie Rektor Mayr.
Im Universitätsgesetz 2002 geregelt
Wahl und Abwahl eines Rektors einer Universität ist
im Universitätsgesetz 2002 (Paragraf 23) geregelt. Die Schlüsselrolle
spielt dabei der Universitätsrat: Er wählt den Rektor aus einem
Dreiervorschlag des Senats für eine Funktionsperiode von vier Jahren, er
schließt den Arbeitsvertrag mit ihm ab, und er bestimmt auch über seine
Absetzung.
Abberufen werden kann der Rektor laut
Universitätsgesetz vom Rat "wegen einer schweren Pflichtverletzung,
einer strafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder körperlicher
oder geistiger Eignung oder wegen eines begründeten Vertrauensverlusts".
Eine wichtige Rolle spielt der aus Professoren, Mittelbau-Angehörigen,
Studenten und allgemeinem Personal bestehende Senat bei der nötigen
Stimmerfordernis: Nach einem entsprechenden Antrag des Senats ist im
Universitätsrat nur die einfache Mehrheit aller Mitglieder dafür nötig,
von Amts wegen hingegen eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder des
Rats sowie die Anhörung des Senats.
Zuletzt Antrag auf Abwahl an Uni Innsbruck
Zuletzt hat es an der Medizinischen Universität
Innsbruck einen Abwahlantrag gegen einen Rektor gegeben. Im August 2008
wurde dort Rektor Clemens Sorg vom Universitätsrat "einhellig"
abberufen, nachdem ihm "begründeter Vertrauensbruch" und "schwere
Pflichtverletzungen" vorgeworfen worden waren. Ein Jahr später hob der
Verwaltungsgerichtshof die Abberufung auf, es folgte ein gerichtlicher
Vergleich. An der Wiener Akademie der bildenden Künste war Rektor
Stephan Schmidt-Wulffen im Jahr 2005 mit einer Initiative des Senats
konfrontiert, die vom Uni-Rat allerdings einstimmig abgelehnt wurde. Am
Mozarteum Salzburg gab es im selben Jahr nach Unterschriftenlisten der
Professoren für eine Abberufung des damaligen Rektors Roland Haas eine
einvernehmliche Lösung zwischen Uni-Rat und Haas, der zurücktrat.
Der Universitätsrat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat
eines Unternehmens vergleichbar. Er besteht aus (je nach Uni
unterschiedlich) fünf/sieben/neun weisungsfreien Mitgliedern, wobei
zwei/drei/vier vom Senat gewählt und zwei/drei/vier von der Regierung
bestimmt werden. Diese Personen wählen ein weiteres Mitglied. Die
Funktionsperiode dauert fünf Jahre.
(APA/red, Bild APA)
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