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Konflikt mit Universitätsrat: Rektor der Uni Klagenfurt vor Abberufung

Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Heinrich C. Mayr, steht offenbar vor der Abberufung durch den Universitätsrat. Als Hintergrund gelten Aktivitäten des Rektors im Rahmen der Campuserweiterung. Mayr will aber nicht kampflos weichen, er erklärte am Mittwoch in einem Schreiben, er habe ein "Aufsichtsratsbehördliches Verfahren beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung" beantragt.

Der Universitätsrat hatte in der Angelegenheit bereits am Sonntag eine außerordentliche Sitzung abgehalten, über deren Inhalt niemand offiziell Stellung nehmen wollte. Bei dieser Sitzung soll dem Rektor "die Rute ins Fenster" gestellt worden sein. In dem betriebsinternen Schreiben hoffte Mayr allerdings noch auf eine baldige Klärung der Situation. Die Vorsitzende des Universitätsrates, Herta Stockbauer, war vorerst ebenso wenig erreichbar wie Rektor Mayr.

Im Universitätsgesetz 2002 geregelt

Wahl und Abwahl eines Rektors einer Universität ist im Universitätsgesetz 2002 (Paragraf 23) geregelt. Die Schlüsselrolle spielt dabei der Universitätsrat: Er wählt den Rektor aus einem Dreiervorschlag des Senats für eine Funktionsperiode von vier Jahren, er schließt den Arbeitsvertrag mit ihm ab, und er bestimmt auch über seine Absetzung.

Abberufen werden kann der Rektor laut Universitätsgesetz vom Rat "wegen einer schweren Pflichtverletzung, einer strafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung oder wegen eines begründeten Vertrauensverlusts". Eine wichtige Rolle spielt der aus Professoren, Mittelbau-Angehörigen, Studenten und allgemeinem Personal bestehende Senat bei der nötigen Stimmerfordernis: Nach einem entsprechenden Antrag des Senats ist im Universitätsrat nur die einfache Mehrheit aller Mitglieder dafür nötig, von Amts wegen hingegen eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder des Rats sowie die Anhörung des Senats.

Zuletzt Antrag auf Abwahl an Uni Innsbruck

Zuletzt hat es an der Medizinischen Universität Innsbruck einen Abwahlantrag gegen einen Rektor gegeben. Im August 2008 wurde dort Rektor Clemens Sorg vom Universitätsrat "einhellig" abberufen, nachdem ihm "begründeter Vertrauensbruch" und "schwere Pflichtverletzungen" vorgeworfen worden waren. Ein Jahr später hob der Verwaltungsgerichtshof die Abberufung auf, es folgte ein gerichtlicher Vergleich. An der Wiener Akademie der bildenden Künste war Rektor Stephan Schmidt-Wulffen im Jahr 2005 mit einer Initiative des Senats konfrontiert, die vom Uni-Rat allerdings einstimmig abgelehnt wurde. Am Mozarteum Salzburg gab es im selben Jahr nach Unterschriftenlisten der Professoren für eine Abberufung des damaligen Rektors Roland Haas eine einvernehmliche Lösung zwischen Uni-Rat und Haas, der zurücktrat.

Der Universitätsrat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Er besteht aus (je nach Uni unterschiedlich) fünf/sieben/neun weisungsfreien Mitgliedern, wobei zwei/drei/vier vom Senat gewählt und zwei/drei/vier von der Regierung bestimmt werden. Diese Personen wählen ein weiteres Mitglied. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre.

(APA/red, Bild APA)

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