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Bildungsvolksbegehren: Behandlung im Nationalrat frühestens im Jänner

Muss bis Mitte 2012 parlamentarisch behandelt werden

Das Bildungsvolksbegehren mit seinen gut 383.000 Unterschriften wird frühestens im Jänner im Nationalrat behandelt. Abgeschlossen werden dürften die parlamentarischen Beratungen zu den Forderungen der Unterstützer noch im ersten Halbjahr 2012. Die Voraussetzung, überhaupt einer Behandlung unterzogen zu werden, hat das Begehren mit dem Überspringen der 100.000er-Marke locker erfüllt.

Die Bundeswahlbehörde wird am 13. Dezember zusammentreten und das Ergebnis offiziell machen. Danach läuft eine vierwöchige Einspruchsfrist, nach der das Innenministerium die Resultate dem Parlament übermittelt. Bei der Plenarsitzung des Nationalrats am 18. Jänner wird das Eintreffen kundgetan, schon den Tag darauf könnte eine Erste Lesung stattfinden, also das Begehren erstmals besprochen werden.

Im Anschluss wird die Vorlage einem Ausschuss zugewiesen. Da vom Volksbegehren Materien umfasst sind, die mehrere Ausschüsse (z.B. Wissenschafts- und Unterrichtsausschuss) betreffen, könnte auch ein eigener Unterausschuss eingesetzt werden. Jedenfalls muss dann innerhalb eines Monats dort erstmals zum Begehren getagt werden, nach gesamt fünf Monaten haben die Beratungen beendet zu sein, damit vermutlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

(APA/red)

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