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Bildungsvolksbegehren ruft alle Gemeinden auf, fair und ausreichend über das Volksbegehren zu informieren

Mit einer Stimmkarten kann auch in anderen Gemeinden unterschrieben werden - Beantragungs-Frist endet am 7. November

Wien am 6.11.2011

Am Wochenende häuften sich im Büro des Bildungsvolksbegehrens Beschwerden von erbosten BürgerInnen aus verschiedenen Teilen Österreichs über keine oder nur eine mangelhafte Information so mancher Gemeinde zum Volksbegehren. Beppo Mauhart, Mit-Initiator des Bildungsvolksbegehrens, ruft daher alle Gemeinden Österreichs auf, fair und umfassend über das Volksbegehren zu informieren: "Eine Demokratie kann nur leben, wenn Initiativen wie Volksbegehren von Behörden und Ämtern unterstützt und nicht behindert werden. Wir bedanken uns bei den vielen Gemeinden und Bezirksämtern, die bisher umfassend und aktiv informiert haben. Es gibt aber offenbar auch 'schwarze Schafe'. Die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen dieser Gemeinden rufen wir eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen über das Volkbegehren informiert werden!"

Das Innenministerium hat die Eintragungsbehörden bereits Ende August informiert, dass sie die Verlautbarung zum Bildungsvolksbegehren unverzüglich auszuhängen haben.

"Ich finde es eine Schande, wie in Gemeinden der Informationsfluss gehemmt wird", formulierte ein Bürger aus eine Salzburger Landgemeinde am Wochenende seinen Unmut. "Bei diesem Volksbegehren wird zum Beispiel weder auf der Gemeindehomepage irgend ein Hinweis gefunden. Nicht einmal direkt vor der Gemeinde findet sich auch nur der kleinste Zettel mit einem Hinweis!? Lediglich versteckt im 1. Stock in einem Zimmer konnten eine Mitarbeiterin der Gemeinde mit den Listen zu Unterschrift gefunden werden. An vielen Leuten geht die Info und die Möglichkeiten Spurlos vorbei."

Aus dem Burgenland langte folgende Information ein: "Zu meiner Überraschung mußte ich heute feststellen, daß auf den Internetseiten der Gemeinden Eisenstadt und Oberpullendorf weder Informationen über Unterzeichnungsmöglichkeiten oder Öffnungszeiten abrufbar zum Bildungsvolksbegehren sind, geschweige denn ihr Bildungsvolksbegehren überhaupt erwähnt wird. Da ein solches Verhalten jedoch einen eklatanten Verstoß gegen die Informationspflicht der Gemeinden dem Bürger gegenüber darstellt, würde ich es begrüßen, wenn sie diesbezüglich etwas unternehmen könnten." Eine Suche nach dem Wort "Volksbegehren" auf den Websites der beiden Städte durch das Bildungsvolksbegehren ergab in der Tat "keine Treffer".

Dass manche Gemeindebediensteten offenbar keine Freude mit dem Volksbegehren haben, zeigte auch ein E-Mail, dass ein Beamter aus einer steirischen Kleingemeinde an das Bildungsvolksbegehren schrieb: "Das ganze Theater mit dem Volksbegehren ist ein völliger Blödsinn. (...) Das ist nur Geldvernichtung, den das selbe könnten ein paar Abgeordnete auch erreichen. Es wird auch sonst viel Unsinn im Parlament gelabert! Das ist die Privatmeinung eines Bediensteten, der fast 40 Jahre im Dienste der Öffentlichkeit steht und der über die politischen Geschehnisse in Österreich nur noch den Kopf schütteln kann. Schönen Sonntag noch im Büro!"

Das Volksbegehren kann mittels Stimmkarte auch in einer anderen als der Hauptwohnsitzgemeinde unterschrieben werden. Die Antrags-Frist für Stimmkarten endet morgen, Montag den 7.11.2011, um 12 Uhr, wenn die Stimmkarte nicht persönlich abgeholt werden kann. Bei persönlicher Abholung (oder bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person) kann eine Stimmkarte bis Mittwoch den 9.11. um 12 Uhr beantragt werden. Alle Informationen zu Stimmkarten: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/Stimmkarte.aspx

(Quelle: Volksbegehren Bildungsinitiative)

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