2. September 2011 - 12:07 | Thea
Mit dem Ausbau der Tagesbetreuung an Schulen hat die Regierung auch
ein neues Berufsbild geschaffen: jenes des akademischen
Freizeitpädagogen. Mit dem Schuljahr 2012/13 sollen die ersten
Absolventen des einjährigen berufsbegleitenden Lehrgangs ihre Stelle
antreten. Doch obwohl schon im Herbst die ersten Interessenten die
Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen (PH) starten sollen, gibt es
noch einige Fragezeichen.
So ist noch nicht klar, an wie vielen PH die
neue Ausbildung angeboten und wie viele Plätze es dafür geben wird. Fix
ist der Lehrgang an der PH Wien und der PH Niederösterreich, dort sind
auch die Lehrpläne, die einem vom Unterrichtsministerium vorgegebenen
Rahmen entsprechen müssen, praktisch fertig. Auch alle anderen PH haben
laut Unterrichtsministerium Interesse signalisiert und könnten die
Ausbildung also ebenfalls noch anbieten. Das Ministerium geht davon aus,
dass es in jedem Bundesland Lehrgänge ab dem Studienjahr 2011/12 geben
wird.
"Sinnvolle Freizeitgestaltung" statt Hilfe beim Lernen
Auch der Bedarf an Freizeitpädagogen kann nicht
beziffert werden. Das Ministerium verweist auf die Planungshoheit der
Länder und Gemeinden, die selbst entscheiden können, ob sie im
Freizeitteil der Tagesbetreuung Freizeitpädagogen oder aber Lehrer,
Hortpädagogen und Erzieher einsetzen. Im Gegensatz zu den bereits
existierenden Erziehern ist ein Freizeitpädagoge laut Gesetz nur für
"verschiedene Arten einer sinnvollen Freizeitgestaltung (sportlich,
musikalisch, künstlerisch usw.)" zuständig. In der individuellen
Lernzeit, in der die Schüler unter fachlicher Hilfestellung ihre
Hausaufgaben erledigen, können weiterhin nur Erzieher oder Lehrer, für
das Wiederholen von Lernstoff ausschließlich Lehrer eingesetzt werden.
Einen Vollzeitposten werden Freizeitpädagogen laut
Ministerium nur an größeren Schulen finden, v.a. an solchen mit
verschränktem ganztägigem Unterricht, wo sich Lern- und
Freizeiteinheiten abwechseln. Realistischerweise werde es aber ein
Teilzeitjob für Sportler, Trainer, Musiker, Künstler, usw. Gerade für
diese Berufsgruppen ist der Lehrgang aus Sicht des Ministeriums auch
interessant, weil ihnen Ausbildungen angerechnet werden.
Kostenloser Lehrgang
Prinzipiell soll aber jede Person ab 18 Jahren zum
Freizeitpädagogen ausgebildet werden können, wobei "Interesse und
Eignung" von der Hochschule im Rahmen von Informations- und
Orientierungsworkshops sowie bei Hospitationen an mindestens zwei
Schularten abgetestet werden. Die Matura ist keine Voraussetzung,
allerdings muss eine erfolgreich absolvierte berufliche oder
außerberufliche Vorbildung vorhanden sein. Als "öffentlich-rechtliches
Qualifizierungsangebot" ist der Lehrgang kostenlos.
Das Gehalt für Freizeitpädagogen soll an
Bundesschulen dem "Erzieher-Gehalt" von Hortpädagogen entsprechen. Diese
unterscheidet sich allerdings je nach Land, in Wien liegt das Einkommen
am Anfang etwa bei rund 1.900 Euro brutto. An Landesschulen legt die
Gemeinde als Schulerhalter das Gehalt fest. Nur die
Lehrer-Personalkosten werden vom Bund übernommen. (APA/red, Bild APA)
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